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Beitrag 545 von 912 (60%) |<   <   >   >|

Autor Jens Rehde
Datum 03.01.04, 01:37
Betreff Sonstige Änderungen für 2004


Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/ratgeber/geld+recht/31190

SORGERECHT: Auch Väter eines nichtehelichen Kindes, die einst mit Mutter und Kind zusammenlebten, sich aber vor dem 1. Juli 1998 getrennt haben, können künftig das Sorgerecht erhalten. Bisher hatte der Vater keine Aussicht auf das Sorgerecht, wenn nicht die Mutter zustimmte. Künftig kann er einen Antrag stellen: Das Familiengericht kann die Einwilligung der Mutter ersetzen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl gilt.






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