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Autor Thomas Kujawa
Datum 19.08.04, 11:20
Betreff Hartz IV schafft mit Kinderzuschlag erstmals Instrument gegen Kinderarmut / Behauptung Biskys ist falsch


Die Behauptung des PDS-Vorsitzenden Lothar Bisky, durch Hartz IV drohe ein
massiver Anstieg der Kinderarmut, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig: Die
Bundesregierung hat mit Hartz IV und dem darin enthaltenen Kinderzuschlag
ein Instrument geschaffen, durch das sich Kinderarmut verringert.




Fakt ist:

Die Bundesregierung hat mit dem Kinderzuschlag eine gezielte Förderung
gering verdienender Eltern beschlossen, die zusammen mit dem Gesetz Hartz IV
am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Der Kinderzuschlag wird an Eltern
gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten
können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag auf
Arbeitslosengeld II angewiesen, mit Kinderzuschlag kann die Familie von
ihren eigenen Einkünften leben.

Der Kinderzuschlag kann monatlich bis zu 140 Euro je Kind betragen. Zusammen
mit dem Kindergeld von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls zusätzlich
Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Mit dieser
neuen familienpolitischen Leistung werden in einem ersten Schritt 150.000
Kinder und ihre Familien unabhängig vom Bezug des Arbeitslosengeldes II.

Beispiel 1:

Ehepaar, 1 Kind, Warmmiete 471 Euro monatlich:

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bei einem um Steuern und
Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten Nettoeinkommen
von 1.013 Euro bis 1.153 Euro monatlich. Bei einem Nettoeinkommen von 1.013
Euro wird der volle Kinderzuschlag von 140 Euro monatlich, bei 1.153 Euro
werden noch 42 Euro gezahlt, bei höheren Einkommen fällt der Kinderzuschlag
ganz weg. Zusätzliches Wohngeld würde im Beispielsfall bei etwa 50 Euro
liegen.

Beispiel 2:

Ehepaar, 2 Kinder, Warmmiete 521 Euro monatlich:

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bei einem um Steuern und
Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten Nettoeinkommen
von 993 Euro bis 1.273 Euro monatlich. Dies bedeutet z.B., dass schon die
Übernahme eines Midi- und eines Minijobs durch die Eltern aus dem Bezug von
ALG II führen kann. Bei einem Nettoeinkommen von 993 Euro wird der volle
Kinderzuschlag von 280 Euro monatlich, bei 1.273 Euro werden noch 91 Euro
gezahlt, bei höheren Einkommen fällt der Kinderzuschlag ganz weg.
Zusätzliches Wohngeld würde im Beispielsfall etwa zwischen 150 Euro und 120
Euro liegen.

Beispiel 3:

Alleinerziehende, 1 Kind von 8 Jahren, Warmmiete 380 Euro monatlich:

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bei einem um Steuern und
Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten Nettoeinkommen
von 679 Euro (z. B. durch Teilzeitarbeit) bis 819 Euro monatlich. Bei einem
Nettoeinkommen von 679 Euro wird der volle Kinderzuschlag von 140 Euro
monatlich, bei 819 Euro werden noch 42 Euro gezahlt, bei höheren Einkommen
fällt der Kinderzuschlag ganz weg. Zusätzliches Wohngeld würde im
Beispielsfall etwa zwischen 60 Euro und 20 Euro liegt.

Mit dem Kinderzuschlag hat die Bundesregierung erstmals ein Instrument
geschaffen, mit dem die Armut von Kindern und ihren Familien gezielt
bekämpft werden kann. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt beauftragt, den Kinderzuschlag noch
in dieser Legislaturperiode zu einem verstärkt wirkenden Instrument
weiterzuentwickeln.




Kontext

>> Alles über Hartz IV auf REGIERUNGonline
tz-IV.htm>


Diskussionsverlauf:
    Re: Hartz IV schafft mit Kinderzuschlag erstmals Instrument
Hartz IV schafft mit Kinderzuschlag erstmals Instrument gegen Kinderarmut / Behauptung Biskys ist falsch



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