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Autor Thomas Kujawa
Datum 28.01.04, 20:20
Betreff BMFSFJ - Presse: "Kinder haben ein Recht auf gute Bildun


BMFSFJ Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 122/2004
Veröffentlicht am 19.01.2004
Thema: Kinder und Jugend

 

"Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und frühe Förderung"

Staatssekretär Ruhenstroth-Bauer berichtete UN-Ausschuss für die Rechte
des Kindes in Genf über Umsetzung der Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention wird in der Bundesrepublik Deutschland in
vollem Umfang geachtet; die Erklärungen zur Kinderrechtskonvention wären
daher aus heutiger Sicht nicht notwendig gewesen. Die Bundesregierung
setzt sich dafür ein, die Rechte der Kinder mit Investitionen in Bildung
und Betreuung und einem Aktionsplan gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder
weiter zu stärken. Dies legte der Staatsekretär im Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, dem
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes am 16. Januar 2004 in Genf dar.
Er erläuterte damit den Zweiten Staatenbericht, den die Bundesregierung
über UN-Konvention über die Rechte des Kindes abgegeben hatte.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, erklärte heute in Genf: ''Kinder
sind unsere Zukunft. Die Bundesregierung setzt alles daran, die Rechte
der Kinder weiter zu stärken, wie sie in der UN-Konvention über die
Rechte des Kindes festgeschrieben sind. Kinder haben ein Recht auf gute
Betreuung und frühe Förderung. Dies ist ein Schwerpunkt unserer Politik,
denn wir wollen Chancengerechtigkeit für die Kinder und ihre Familien.''

Der Staatssekretär hob die Initiativen für eine bessere Infrastruktur
für Kinder und für eine bessere Bildung hervor: Das Investitionsprogramm
''Zukunft Bildung und Betreuung'', mit dem der Bund 4 Milliarden Euro
zum Aufbau von Ganztagsschulen zur Verfügung stellt, sowie die
1,5 Milliarden, die den Kommunen ab 2005 jährlich aufwachsend für den
Ausbau der Bildung, Erziehung und Betreuung insbesondere von Kindern
unter 3 Jahren zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung würdigte auch
die herausragende Rolle der Länder, der Gemeinden und der Verbände bei
der Realisierung der Kinderrechte.

Als weitere kinderpolitische Initiativen der Bundesregierung nannte
Ruhenstroth-Bauer:


- den Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung,
- den Nationalen Aktionsplan ''Für eine kindergerechte Welt'', der im
Frühjahr 2004 vom Bundeskabinett verabschiedet wird und der Umsetzung
der Beschlüsse des Weltkindergipfels im Mai 2002 in New York dient,
- eine Kampagne zur Beteiligung junger Menschen an sie betreffenden
Entscheidungen im Sinne von Art. 12 der Kinderrechtskonvention für die
Jahre 2004 und 2005 sowie
- das neue Jugendschutzgesetz.


1992 ratifizierte Deutschland die UN-Konvention über die Rechte des
Kindes. Die Konvention ist das von den meisten Staaten (191)
unterzeichnete UN-Abkommen und bezieht sich auf junge Menschen unter
18 Jahren. Die Beitrittsstaaten berichten den Vereinten Nationen alle
fünf Jahre über die Umsetzung der UN-Konvention. Im Mai 2001 hatte die
Bundesregierung den zweiten Staatenbericht an den UN-Ausschuss für die
Rechte des Kindes übersandt und im Oktober 2003 um weitere Daten
ergänzt.

Staatssekretär Ruhenstroth-Bauer vertrat als Leiter der deutschen
Delegation, die aus sieben Vertretern von Bundesressorts besteht, die
Bundesregierung bei der Anhörung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des
Kindes zum Zweiten Staatenbericht. Der UN-Ausschuss überprüft die
tatsächliche Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den Vertragsstaaten
und spricht Empfehlungen zur Umsetzung aus.

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail:
Internet: http://www.bmfsfj.de

Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr




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