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Autor Thomas Kujawa
Datum 16.06.04, 13:20
Betreff Elternzeit wird breit angenommen


Elternzeit wird breit angenommen

Bundesministerin Renate Schmidt legt Bilanz über gesetzliche Neuregelung vor

Die Neuregelungen zur Elternzeit und der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit
während der Elternzeit haben sich in der Praxis bei Beschäftigten und in
Betrieben bewährt. Sie tragen wesentlich zur besseren Vereinbarkeit von
Familie
und Beruf bei. In 85 Prozent der anspruchsberechtigten Haushalte nehmen
Eltern
Elternzeit, 35 Prozent der Eltern in Elternzeit arbeiten in Teilzeit. Für
Väter
ist Elternzeit zumindest etwas attraktiver geworden; ihr Anteil an den
Elternzeitlern erhöhte sich von rund 1,5 auf rund 5 Prozent.

Dies geht aus einem Bericht über die Elternzeit hervor, den die
Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, heute in Berlin
vorstellte. Der Bericht legt dar, wie die am 1. Januar 2001 in Kraft
getretenen
Regelungen zur Elternzeit in der Praxis aufgenommen werden. Er geht auf
einen
Beschluss des Deutschen Bundestages zurück. Für den Bericht wurde
untersucht, wie
die erweiterten und flexibleren Möglichkeiten der Teilzeitarbeit während der
Elternzeit angenommen wurden, wie dies die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf
verbessert, wie die Neuregelungen von Eltern und von Unternehmen akzeptiert
werden und wie die Elternzeit von Vätern aufgenommen wird.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt,
erklärte: ''Die neue Elternzeit hat sich bewährt. Sie wird stark genutzt und
breit akzeptiert. Die gesetzlichen Neuregelungen entsprechen dem Wunsch von
Eltern, sich nicht zwischen Beruf und Familie entscheiden zu müssen, sondern
beides zu vereinbaren. Noch immer klaffen aber Wunsch und Wirklichkeit bei
den
Arbeitszeiten auseinander. Es fehlt an Kinderbetreuungsangeboten und
manchmal
auch am Verständnis von Nachbarn, Kollegen und Verwandten für eine moderne,
partnerschaftliche Arbeitsteilung bei Erwerbsarbeit und Familie. Deshalb
werden
wir die Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen ausbauen.''

Im Auftrag des Bundesministeriums befragte das Forschungsinstitut
empirica ag im
zurückliegenden Jahr vier Gruppen: Es befragte erstens schriftlich
725 repräsentativ ausgesuchte Eltern, die nach dem 1. Januar 2001 ein Kind
bekommen haben, zweitens online über das Internet 1.500 Eltern, die
mehrheitlich
nichttraditionelle Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewählt
haben, drittens in Fallstudien (qualitative Befragung) vertiefend 60 Mütter
und
Väter sowie viertens 50 branchen- und beschäftigungsproportional ausgewählte
Unternehmen.

 

Zentrale Ergebnisse des Berichts über die Elternzeit

Zeit für Kinder bringt Gewinn für Eltern und Unternehmen: Die neue
Elternzeit
macht es Eltern leichter, eine individuelle Arbeitsteilung in der Familie
und
eine Balance von Familie und Arbeitswelt in den ersten Lebensjahren des
Kindes zu
finden. Gut 85 Prozent der elternzeitberechtigten Haushalte nehmen
Elternzeit in
Anspruch.

Teilzeit entspricht Wünschen der Eltern: Als sehr positiv wurden von den
befragten Eltern die besseren Möglichkeiten aufgenommen, während der
Elternzeit
Teilzeit zu arbeiten. 35 Prozent der Eltern arbeiteten während der ersten
zwei
Lebensjahre des Kindes Teilzeit. Die neue Stundenhöchstzahl von bis zu
30 Wochenstunden pro Elternteil wird dabei mit steigendem Alter des Kindes
zunehmend ausgeschöpft. Gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes
entspricht
Teilzeitarbeit und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen Mutter
und
Vater dem Wunsch vieler Paare. Die gleichzeitige Teilzeitarbeit beider
Partner
wird dabei erheblich öfter gewünscht (11,3 Prozent) als tatsächlich ausgeübt
(0,8 Prozent).

Die Elternzeit wird für Väter attraktiver: Der Anteil der Väter an den
Elternzeit
nehmenden Haushalten erhöhte sich von etwa 1,5 Prozent vor der
Elternzeitnovellierung auf nun 4,9 Prozent. 58 Prozent der Väter in
Elternzeit
geben an, dass die Neuregelungen grundsätzlich dazu beitragen, sich für die
Elternzeit in Verbindung mit Teilzeit zu entscheiden. Aber gelebt wird eine
neue
Arbeitsteilung noch immer weitaus weniger als sie gewünscht wird. Väter
nehmen
Elternzeit nicht in Anspruch, weil ihr Verdienst zu Hause gebraucht wird
oder
weil sie berufliche Nachteile befürchten.

Für neue Elternzeitmodelle braucht es Kinderbetreuung: Bei 60 Prozent der
Eltern
ist der Vater während der ersten zwei Lebensjahre des Kindes in Vollzeit
erwerbstätig und die Mutter geht während der Elternzeit keiner
Erwerbstätigkeit
nach. Diese traditionelle Arbeitsteilung entspricht nicht immer den
Wunschvorstellungen. Das Modell wird wegen der finanziellen Situation
(38,2 Prozent) gewählt, da auf das höhere Einkommen des Mannes nicht
verzichtet
werden kann, und es wird wegen der Kinderbetreuungssituation (29 Prozent)
gewählt, da Betreuungsplätze fehlen, die eine Erwerbstätigkeit der Mutter
ermöglichen.

Unternehmen kommen Eltern entgegen: Laut Auskunft der Unternehmen wird der
Teilzeitanspruch während der Elternzeit meistens unproblematisch umgesetzt.
Unternehmen bemühen sich, den Eltern mit Teilzeitlösungen und flexiblen
Arbeitzeiten entgegen zu kommen. Von den befragten Eltern finden allerdings
nur
38 Prozent, dass sie in ihrem Unternehmen auf viel Verständnis und
Entgegenkommen
stoßen, wenn es die familiäre Situation erfordert.

Bundesministerin Renate Schmidt betont: ''Für eine bessere Balance von
Familie
und Arbeitswelt haben wir gute und ausreichende Gesetze. Ich setze mich für
ein
bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung und für einen Mentalitätswechsel
in
Wirtschaft und Gesellschaft ein. Die Wünsche von Familien in den Blick zu
nehmen,
lohnt sich für alle: für Eltern, für die Gesellschaft und für Unternehmen
auch
wirtschaftlich. Familie bringt Gewinn. In der 'Allianz für die Familie'
wollen
wir erreichen, dass Unternehmen die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, des
Kontakthaltens während der Elternzeit und der Qualifizierung weiter
entwickeln
und gemeinsam mit den Beschäftigten nach neuen Modellen suchen.''


Die Regelungen zur Elternzeit
Das Bundeserziehungsgeldgesetz war zum 1. Januar 2001 geändert worden. Aus
dem
Erziehungsurlaub wurde die Elternzeit. Damit verbunden gelten seitdem
folgende
neue Regelungen der Elternzeit:
- Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen.
- Jeder Elternteil in Elternzeit kann bis zu 30 Wochenstunden statt der
vorher
zulässigen 19 Stunden Teilzeit arbeiten.
- Während der Elternzeit besteht in Unternehmen mit mehr als
15 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung, wenn
keine
dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
- Bis zu zwölf Monate der Elternzeit können mit Zustimmung des Arbeitgebers
auf
einen Zeitraum bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.


Nachhaltige Familienpolitik für bessere Infrastruktur und
Familienfreundlichkeit

Die Bundesregierung hat in der Familienpolitik einen Paradigmenwechsel
eingeleitet. Nachdem Deutschland im EU-Vergleich bei den materiellen
Leistungen
für Familien zum oberen Drittel zählt, liegt der Schwerpunkt in der
15. Legislaturperiode auf einer deutlichen Verbesserung der Kinderbetreuung
und
einer familienfreundlichen Unternehmenskultur.

Für den dringend notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere für
unter
Dreijährige, wird die Bundesregierung die dafür zuständigen Kommunen und
Länder
finanziell mit 1,5 Mrd. Euro pro Jahr dauerhaft entlasten. Ziel ist ein
differenziertes Angebot für Kinder aller Altersgruppen in guter Qualität,
zeitlich flexibel, bezahlbar und vielfältig. Dazu wird das Kinder- und
Jugendhilfegesetz modernisiert.

Unter dem Dach der ''Allianz für die Familie'' hat Bundesministerin Renate
Schmidt gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und
Gewerkschaften Initiativen für eine bessere Balance von Familie und
Arbeitswelt
gebündelt. Starke Partner aus Wirtschaft, Verbänden und Politik setzen sich
öffentlich und beispielhaft für eine familienfreundliche Unternehmenskultur
und
Arbeitswelt ein, denn sie bringt betriebs- und volkswirtschaftlich Gewinn.

Da Familienfreundlichkeit in erster Linie vor Ort unter Beweis gestellt
wird, hat
Bundesministerin Renate Schmidt Anfang 2004 die Bundesinitiative ''Lokale
Bündnisse für Familie'' gestartet. Vertreterinnen und Vertreter von
Unternehmen,
Kommunen, Kammern, Verbänden, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden engagieren
sich
ganz praktisch gemeinsam für mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit vor
Ort,
z.B. indem Öffnungszeiten der Kitas, ÖPNV-Taktzeiten und Arbeitszeiten
aufeinander abgestimmt werden. Das Servicebüro des Bundesministeriums berät
derzeit an über 161 Standorten; bundesweit sind 59 Lokale Bündnisse der
Bundesinitiative beigetreten. (www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de
)


Der gesamte Bericht über die Elternzeit ''Bericht über die Auswirkungen der
§§ 15
und 16 Bundeserziehungsgeldgesetz''
erichte,did=18818.html>
ist im Forschungsnetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und
Jugend veröffentlicht.

Links:
Weitere Informationen
Lokale Bündnisse für Familie - eine Erfolgsgeschichte
l>
Die "Allianz für die Familie"
rbeitswelt,did=11408.html>

Anlagen:
[PDF] Daten und Fakten
gen/bericht-elternzeit-daten-fakten,property=pdf.pdf>
(36 kB)
[PDF] Zusammenfassung des Berichts
gen/bericht-elternzeit-zusammenfassung,property=pdf.pdf>
(40 kB)




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