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Beitrag 8 von 912 (1%)
Autor
Thomas Kujawa
Datum
25.10.04, 07:55
Betreff
Bundeskabinett weist Bundesratsbedenken gegen Tagesbetreuungsausbaugesetz zurück
Bundeskabinett weist Bundesratsbedenken gegen Tagesbetreuungsausbaugesetz
zurück
Bundesministerin Renate Schmidt: Warten auf Kitaplätze muss endlich ein Ende
haben
Die Bundesregierung hat bei ihrer heutigen Kabinettssitzung die
Gegenäußerung zur ablehnenden Stellungnahme des unionsdominierten
Bundesrates gegen das Tagesbetreuungsausbaugesetz beschlossen. Obwohl auch
der Bundesrat den hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert des Ausbaus der
Kinderbetreuung hervorhebt, lehnt er den Gesetzentwurf der Bundesregierung
ab. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Vorbehalte des
Bundesrates als unbegründet zurück. Die Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt,
erklärte: ''Ein besseres Angebot an Kinderbetreuung für die Kleinsten ist
für Familien in Deutschland zu wichtig, als dass es parteipolitischer Taktik
zum Opfer fallen darf. Ich appelliere eindringlich an die unionsgeführten
Länder, Familien und Kinder nicht im Stich zu lassen. Die Länder müssen
gemeinsam mit uns und mit den Kommunen den Weg für einen zügigen Ausbau von
Plätzen in Krippen und bei Tagesmüttern frei geben.''
Die Bundesregierung hebt hervor, dass ein vom Bundesrat geforderter direkter
Finanzausgleich an die Kommunen verfassungswidrig ist, weil Länder und
Kommunen für den Ausbau der Kinderbetreuung sowohl die Aufgaben- als auch
Finanzierungsverantwortung tragen. Der Bund stellt die
Finanzierungsgrundlage für den Ausbau der Kinderbetreuung über die
Entlastung der Länder und Kommunen durch die Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Ab 2005 stehen dafür jährlich 1,5 Mrd. Euro
zur Verfügung. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, das Anfang 2005 in Kraft
treten soll, wird das seit 1991 bestehende Kinder- und Jugendhilfegesetz
geändert. Im Zentrum steht der schrittweise Ausbau der Angebote an
Kinderbetreuung für unter Dreijährige in Krippen und bei Tagesmüttern durch
die Kommunen bis zum Jahr 2010.
Die Bundesregierung weist auf den hohen Gestaltungsspielraum der Kommunen
hin, innerhalb dessen sie der schon heute bestehenden Verpflichtung im
Kinder- und Jugendhilfegesetz eines bedarfsgerechten Angebots an
Kindertagesbetreuung nachkommen können. Der Bund konkretisiert mit dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz, was unter einem ''bedarfsgerechten Angebot'' an
Kinderbetreuung zu verstehen ist.
Er bestimmt damit keine neue Aufgabe. Insofern entspricht das
Tagesbetreuungsausbaugesetz der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
''Der Ausbau der Kinderbetreuung steht auf soliden finanziellen und
verfassungsrechtlichen Beinen. Das lange Warten von Kindern und ihren
Familien auf einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter muss
endlich ein Ende haben'', so Bundesministerin Renate Schmidt.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz entlastet der Bund die Kommunen
zusätzlich in Höhe von 219 Mio. Euro jährlich. Der Nachrang der Jugendhilfe
wird bekräftigt und das Jugendamt in seiner Steuerungskompetenz z. B. bei
den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
gestärkt. Außerdem werden Eltern mit hohen Einkommen stärker zu stationären
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.
Links:
Weitere Informationen
Renate Schmidt bringt Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung in Bundestag und
Bundesrat ein
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