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Autor Cornelia Jaenichen
Datum 11.03.04, 11:31
Betreff Ganztagsbetreuung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe


Ganztagsbetreuung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Einseitige Belastungen der Kommunen nicht finanzierbar

„Wer die Ganztagsbetreuung von Kindern ausbauen will, darf nicht nur nach dem Staat rufen. Hier sind alle, Eltern, Wirtschaft, Tarifvertragsparteien, Bund, Länder und Kommunen gefordert. Einseitige Vorgaben des Bundes z. B. in Form einer Versorgungsquote sind nicht akzeptabel. Auch hier muss gelten ‚Wer bestellt, bezahlt’“, sagte das geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg anlässlich der Präsidiumssitzung des DStG heute in Berlin.

Die vom Bund veranschlagten 1,5 Milliarden Euro reichen nach Auffassung des DStGB nicht annähernd für die zusätzliche Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren aus. Auf Grund der tatsächlichen Kosten schätzt der DStGB die Mehraufwendungen bis zu 2,7 Milliarden Euro. „Soll gleichzeitig noch die von Bundesministerin Schmidt angekündigte qualitative Verbesserung in der Erzieherinnenausbildung umgesetzt werden, können sich auch die Kosten auf 3 Milliarden Euro summieren“, schätzte Landsberg.

Die Gegenfinanzierung über mögliche Einsparungen der Kommunen bei Umsetzung des Hartz-Konzeptes ist vollständig untauglich. Zum einen stehe nicht fest, in welcher Höhe tatsächlich die Kommunen entlastet werden, zum anderen werden die etwaigen Einsparungen für notwendige kommunale Investitionen benötigt. „Es besteht die Gefahr, dass uns Einsparungen wieder mehrfach gegengerechnet werden und das bevor sie überhaupt eingetreten sind“, befürchtet Landsberg. Dies habe es bereits bei der Einführung der Pflegeversicherung gegeben.

Wer Hartz wirklich 1:1 umsetzen will, muss zunächst zusätzliches Geld in die Hand nehmen, um die Quantität und Qualität der Vermittlung von Erwerblosen nachhaltig zu verbessern. Kurzfristig sind deshalb Einsparpotentiale nicht zu erwarten.

„Die Politik muss aufhören, den Bürgern die Illusion zu vermitteln, mit immer weniger Steuern können immer bessere Leistungen für die Familie erbracht werden. Die Finanznot der Städte und Gemeinden ist so dramatisch, dass zusätzliche Leistungen nicht erbracht werden können“, sagte Landsberg.


© DStGB, Berlin, PM Nr. 83, 13.11.2002
Quelle: http://www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/index.html






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