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Beitrag 606 von 912 (66%)
Autor
Thomas Kujawa
Datum
10.05.05, 21:59
Betreff
WG: BPA Artikel: Kinder bekommen Vorrang beim Unterhalt
Um das Kindeswohl zu fördern und die wirtschaftlichen Interessen der
Zweitfamilien zu schützen soll das Unterhaltsrecht noch in dieser
Legislaturperiode reformiert werden.
Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angestrebten Änderungen
bringen im Interesse der Kinder mehr Verteilungsgerechtigkeit und führen zu
mehr Eigenverantwortung der Ehegatten nach einer Scheidung. Das
Unterhaltsrecht wird transparenter und gerechter.
Die Änderungen passen das Unterhaltsrecht behutsam an eine veränderte
gesellschaftliche Wirklichkeit wie steigende Scheidungsraten und gewandelte
Wertvorstellungen an. Zwei Ziele werden damit verfolgt: die Förderung des
Kindeswohls und die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung.
Priorität hat das Kindeswohl
Im Vordergrund steht die Förderung des Kindeswohls. Dabei geht es um die
Änderung der Rangfolge von Unterhaltsansprüchen in so genannten
Mangelfällen: Wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht für alle
Unterhaltsberechtigten ausreicht, soll der Kindesunterhalt künftig Vorrang
vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben.
Nach heutiger Rechtslage muss sich das Kind den ersten Rang mit geschiedenen
und aktuellen Ehegatten teilen. Die Änderung des Vorrangs wird auch dazu
führen, dass die Anzahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert wird.
Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung
Das zweite wesentliche Ziel der Reform ist es, die nacheheliche
Eigenverantwortung zu stärken. Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist die
heutige Privilegierung des geschiedenen Partners - unabhängig davon, ob er
Kinder zu versorgen hat - nicht mehr zeitgemäß. Die Gerichte sollen deshalb
künftig mehr Möglichkeiten haben, den nachehelichen Unterhaltsanspruch
zeitlich zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen.
Dies wird vor allem den Zweitfamilien mit Kindern zugute kommen, die heute
häufig mit hohen Unterhaltszahlungen an den ersten Ehegatten belastet sind.
Die geplanten Änderungen bedeuten keine "Revolution" im Unterhaltsrecht.
Aber sie berücksichtigen eine veränderte gesellschaftliche Wirklichkeit und
führen zu mehr Verteilungsgerechtigkeit für die, die es nötig haben: nämlich
für die Kinder.
Kontext
Die Eckpunkte der Reform
www.bmj.bund.de/enid/e04471d5ef4b44db230d72dd2b11e4b1,0/Familien
recht/Unterhaltsrecht_pw.html
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