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Beitrag 109 von 912 (12%)
Autor
Jens Rehde
Datum
20.12.03, 11:00
Betreff
Neue steuerliche Entlastung für Alleinerziehende erreicht
Quelle: BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 119/2003
Veröffentlicht am 19.12.2003
Thema: Familie
Neue steuerliche Entlastung für Alleinerziehende erreicht
Bundesministerin Renate Schmidt und Verband alleinerziehender Mütter und
Väter heben Erfolg hervor
Ein neu eingeführter steuerlicher Freibetrag sichert eine dauerhafte
Entlastung für Alleinerziehende. Der Entlastungsbetrag für so genannte echte
Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro gilt für Mütter oder Väter, wenn sie
mit ihrem Kind oder ihren Kindern allein in einem Haushalt leben.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt,
erklärt: ''Wir haben endlich Rechts- und Planungssicherheit für die
Alleinerziehenden erreicht. Sie bekommen mit dem neuen
Steuerentlastungsbetrag eine dauerhafte Entlastung für die Mehrausgaben, die
sie im Vergleich zu Paaren mit Kindern haben. Diese Entlastung für eine
Gruppe von Familien zu erreichen, die sonst weniger von den beschlossenen
Steuererleichterungen profitiert hätte, war ein hartes Stück Arbeit. Ich bin
froh, dass es uns gelungen ist, dies durchzusetzen.''
Ab 1.1.2004 gilt ein neuer Steuerentlastungsbetrag von 1.308 Euro pro Jahr
für tatsächlich Alleinerziehende. Er berücksichtigt den haushaltsbedingten
Mehraufwand, den echte Alleinerziehende gegenüber Paarfamilien haben, egal
ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammen leben. Gemäß dem Prinzip
der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird dieser Mehraufwand
dauerhaft steuerlich berücksichtigt. Zugleich werden mit dem neuen
Steuerfreibetrag die Belastungen weitgehend ausgeglichen, die dieser Gruppe
durch den Wegfall des ehemaligen Haushaltsfreibetrags entstehen.
Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter
(VAMV), begrüßt diese neue Regelung: ''Auch wenn die Entlastung geringer ist
als in den vergangenen Jahren: Es ist neben der wirkungsvollen
Öffentlichkeitsarbeit des VAMV vor allem dem Engagement von Bundesministerin
Renate Schmidt zu verdanken, dass dieses neue Instrument in das
Einkommensteuerrecht eingeführt wird. Ohne diese Regelung würden
Alleinerziehende vom nächsten Jahr an wie Singles nach der Grundtabelle
besteuert - was dem Prinzip einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
widersprechen würde.''
Der Wegfall des Haushaltsfreibetrags geht auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts von November 1998 zurück. Danach wurde der
Haushaltsfreibetrag stufenweise abgeschmolzen. Er hätte in 2004 nur noch
1.188 Euro betragen und wäre in 2005 komplett entfallen. Der neue
Steuerentlastungsbetrag von 1.308 Euro gilt auf Dauer. Er entspricht den
höchstrichterlichen Anforderungen, da er ausschließlich tatsächlich
Alleinerziehenden gewährt wird.
Alleinerziehende, die allein mit ihrem Kind oder ihren Kindern in einem
Haushalt wohnen, behalten die Steuerklasse 2. Sollten sie von ihrer Kommune
eine Steuerkarte mit der Steuerklasse 1 erhalten haben, können sie diese ab
Januar 2004 ändern lassen. Sie müssen dazu eine Erklärung abgeben, dass sie
alleine mit ihren Kindern in einem Haushalt wohnen. Zieht eine weitere
erwachsene Person in die gemeinsame Wohnung ein, entfällt der Anspruch auf
die Steuerklasse 2.
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