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Beitrag 112 von 912 (12%)
Autor
Thomas Kujawa
Datum
09.09.04, 22:50
Betreff
Gesetz zur Kinderbetreuung im Bundestag
Familienförderung
Gesetz zur Kinderbetreuung im Bundestag
Veröffentlicht am: 09.09.2004
________________________________
Die Verbesserung der Kinderbetreuung hat für die Bundesregierung oberste
Priorität. Mit dem Programm zum Ausbau von Ganztagschulen und dem Ausbau der
Kleinkind-Betreuung wendet die Regierung dafür über sieben Milliarden Euro
auf, sagte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt.
Die Bundesfamilienministerin hat am 9. September den Entwurf des Gesetzes
für einen qualitätsorientierten Ausbau der Tagesbetreuung in den Bundestag
eingebracht. Es müsse ein Umdenken in der Familienpolitik stattfinden,
forderte Schmidt in der Bundestagsdebatte. Nach jahrzehntelanger monetärer
Unterstützung müsse der Weg zu einer familienfreundlicheren Infrastruktur
gefunden werden.
Bedarf an Kinderbetreuung soll bis 2010 gedeckt werden
Der Entwurf zur Tagebetreuung ist ein solcher Weg. Er sieht vor, dass Länder
und Kommunen, die für Kinderbetreuung zuständig sind, ihre Angebote an
Krippen- und Tagespflege für die unter Dreijährigen ab 2005 so erweitern,
dass diese Angebote bis zum Jahr 2010 den Bedarf der Eltern und Kinder
entsprechen.
In den westdeutschen Ländern soll dazu die Zahl der Betreuungsplätze von
derzeit rund 60.000 um zusätzlich rund 230.000 bis zum Jahr 2010 ansteigen,
während in den ostdeutschen Länder die vorhandene gute Betreuungssituation
erhalten bleiben soll.
Der Gesetzentwurf, der sowohl die Quantität als auch die Qualität der
Kinderbetreuung steigere, finde große Zustimmung in Wirtschaft und
Gesellschaft, sagte Schmidt. Gleichzeitig appellierte die Ministerin an die
Politik in Bund, Ländern und Gemeinden, jetzt nicht nur Finanzdebatten zu
führen, sondern neue Prioritäten für Familien und Kinder zu setzen. Die
Bundesregierung setze diese Prioritäten und erwarte dies auch von den
Ländern. Bei Projekten für Kinder und Jugendliche dürfe nicht gespart
werden.
Finanzierung über Entlastungen
Finanziert werden soll der Ausbau der Kinderbetreuung mittels der
Einsparungen der Kommunen aufgrund der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe ("Hartz IV"). Die Kommunen können dadurch jährlich 2,5
Milliarden Euro einsparen, von denen bis zu 1,5 Milliarden Euro im Jahr
dafür verwendet werden sollen.
Benötigt werde diese volle Summe erst 2010, sagte Schmidt. Im kommenden Jahr
benötigten die Kommunen nur 400 Millionen und im darauf folgenden Jahr 750
Millionen Euro.
"Guter Mix" soll Entscheidung für ein Kind erleichtern
Deutschland weist weltweit die höchste Kinderlosigkeit auf und hat die
niedrigste Geburtenrate in Europa. Zugleich hätten aber viele junge Männer
und Frauen den unerfüllt bleibenden Wunsch nach Kindern, so die Ministerin.
Deshalb komme es auf einen "guten Mix" von Kinderbetreuung,
familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und finanziellen Hilfen an, der den
jungen Menschen die Entscheidung für ein Kind erleichtere.
Schmidt sprach sich in diesem Zusammenhang für die Umgestaltung des heutigen
pauschalisierten Erziehungsgeldes zu einem einkommensabhängigen Elterngeld
aus. "Ein höheres Elterngeld allein wird nicht bewirken, dass sich mehr gut
ausgebildete Frauen für Kinder entscheiden", räumte Schmidt gegenüber der
Zeitung "Die Welt" ein. Aber eine solche Lohnersatzleistung könne einen
Beitrag dazu leisten.
Das Bundesfamilienministerium wird bis 2006 ein Konzept zum Elterngeld
erarbeiten.
Kontext
>> Familienförderung setzt auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf
V.htm>
>> Hartz IV sichert Ausbau der Kinderbetreuung
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