Home
/
Ein Leipziger Elterntreff
/
Presseschau
Infos
|
Features
|
Gold-Edition
|
Kundenservice
leipzig
Übersicht
Forum
Alles Allgemeine zum Forum
-
Forum-Regeln
-
Fragen zum Forum
-
PC & Internet
Eltern im Netz
-
Suche / Biete KiTa-...
-
Presseschau
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
Mitteilungen
-
Grüße
-
Umfragen
Mitglieder und Gäste
-
Mitglieder und Gäste
-
Webseiten der Mitgl...
-
Foren der Mitglieder
LOGIN
User oder E-Mail
Passwort
·
Passwort vergessen
·
Kostenlos anmelden
Information
Demo
Features
Im Vergleich
Anmeldung
SUCHE
Beiträge, Foren oder Verfasser finden:
Kundenservice
Impressum
Datenschutz
AGB
Status
3.816 User online
0 User eingeloggt
Beiträge
Alles Allgemeine zum Forum
Forum-Regeln
Fragen zum Forum
PC & Internet
Eltern im Netz
Fragen rund um Leipziger KiTa's
Beispielhaftes und Missstände
Fragen rund um KiTa's im Landkreis
Suche / Biete KiTa- o. Betreuungsplatz
Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern ...
Modellprojekte von Stadt, Kreis, Land und Bund
So ist es woanders ?
Presseschau
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
Grundlegendes
Alles rund um Gesundheit, Medizin etc.
Rund ums Essen, Ernährung und Hygiene
Familienbibliothek
Mitteilungen
Diverses
Grüße
Umfragen
Mitglieder und Gäste
Mitglieder und Gäste
Webseiten der Mitglieder
Foren der Mitglieder
Kalender
Gesamtdarstellung
Detaildarstellung
Einzeldarstellung
Threaddarstellung
Beitrag 58 von 912 (6%)
Autor
Thomas Kujawa
Datum
08.11.04, 21:30
Betreff
Anträge auf Kinderzuschlag jetzt stellen
Neue familienpolitische Leistung für Geringverdiener wird ab 1.1.2005
ausgezahlt
Ab dem 1. Januar 2005 haben gering verdienende Eltern Anspruch auf eine neue
gezielte familienpolitische Leistung. Der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro
pro Kind und Monat tritt zeitgleich mit dem neuen Arbeitslosengeld II in
Kraft. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rät
gering verdienenden Eltern, jetzt einen Antrag auf den Kinderzuschlag bei
der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen. Die
Familienkasse prüft dann, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags
besteht.
Eltern mit geringem Einkommen sind derzeit für den Lebensunterhalt ihrer
Kinder oft auf ergänzende Sozialhilfe bzw. ab Januar 2005 auf
Arbeitslosengeld II angewiesen. Eltern sollen aber nicht wegen ihrer Kinder
von staatlichen Fürsorgeleistungen abhängig sein. Der Kinderzuschlag führt
dazu, dass diese Eltern künftig aus dem Bezug des Arbeitslosengelds II
herauskommen.
Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren
eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre
minderjährigen Kinder. Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich
154 Euro und ggf.
Wohngeld deckt der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern.
Der Kinderzuschlag bietet einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit, da das
Einkommen der Eltern, das den eigenen Bedarf übersteigt, nur teilweise auf
den Kinderzuschlag angerechnet wird. Drei von zehn Euro verbleiben davon bei
den Eltern.
Der Einkommensbereich, in dem Familien Kinderzuschlag erhalten können, hängt
von individuellen Verhältnissen ab, insbesondere auch von der Höhe der Miete
und etwaigen Mehrbedarfen. Informationen geben die Familienkassen der
örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit. Grundsätzlich gilt, dass Eltern
zumindest über so viel eigenes Einkommen verfügen müssen, dass sie für sich
selbst nicht auf Fürsorgeleistungen angewiesen sind. Besteht das Einkommen
aber derzeit ausschließlich aus Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bzw.
zukünftig ausschließlich Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, wird kein
Kinderzuschlag gezahlt, weil er nicht ausreicht, die gesamte Familie aus dem
Arbeitslosengeld II-Bezug herauszuführen.
Der Kinderzuschlag muss schriftlich beantragt werden. Antragsformulare und
Informationsmaterial sind im Internet (
www.kinderzuschlag.de
) oder bei den Familienkassen der örtlich
zuständigen Agenturen für Arbeit erhältlich. Damit alle Berechtigten die
Leistung pünktlich zum 1. Januar 2005 erhalten können, sollte ein Antrag so
bald als möglich gestellt werden.
Impressum
·
Datenschutz
·
AGB
·
Infos
·
Presse
Ein modernes Forum:
teamturn.com