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Beitrag 525 von 912 (58%)
Autor
Jens Rehde
Datum
18.09.03, 23:24
Betreff
Stadt will Zugangskriterien für Krippe, Kindergarten
© Leipziger Volkszeitung vom Donnerstag, 18. September 2003
Neuer Plan: Stadt will Zugangskriterien für Krippe, Kindergarten und Hort
Das Leipziger Rathaus erschwert die Aufnahme in Kindertagesstätten und Schulhorte: Künftig soll für Mädchen und Jungen zwischen 18 Monaten und dem Ende von Klasse 2 nur noch eine Betreuungszeit von sechs Stunden am Tag die Regel sein. Wem das nicht ausreicht, muss nachweisen, dass er und sein Partner einen Arbeitsplatz haben oder eine Ausbildung absolvieren. Von der Reform betroffen wären auch die Einrichtungen freier Träger.
Bereits im Juni 2002 hat der Leipziger Stadtrat Zugangskriterien für Krippen abgelehnt (die LVZ berichtete). Die Verwaltung wagt nun einen neuerlichen Vorstoß, um die wachsenden Kosten für Kindertagesstätten und Horte in den Griff zu bekommen. "Wir freuen uns über jede Geburt. Leipzig wird eine kinder- und familienfreundliche Stadt bleiben", betonte Jugenddezernatschef Siegfried Haller gestern: "Die bisherige Regelung, allen Kindern unabhängig vom Alter und von der Situation der Eltern eine Neun-Stunden-Betreuung anzubieten, können wir uns aber nicht mehr leisten." Derzeit gebe die Kommune 42,4 Millionen Euro für die Betreuung aus, durch mehr Geburten und Zuzüge müssten es künftig knapp 52 Millionen Euro sein: "Das lässt der Haushalt der Stadt nicht zu." Im Etatentwurf für 2004 eingeplant sind momentan 47,6 Millionen Euro.
Das gestern vorgestellte neue Modell sieht daher vor, Kleinkinder erst ab dem Alter von 18 Monaten in die Krippe zu lassen beziehungsweise in Tagespflege zu nehmen. Wer für ein Kind jünger als anderthalb Jahre bereits einen Platz benötigt, muss künftig nachweisen, dass beide Elternteile berufstätig sind oder gerade eine Ausbildung machen; bei Alleinerziehenden verhält es sich genauso. Eine Empfehlung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, der die frühzeitige Aufnahme befürworten kann, wird ebenfalls akzeptiert.
Diese auf gut Amtsdeutsch genannten "besonderen Betreuungsvoraussetzungen" müssen künftig auch all jene nachweisen, die ihren Sprössling mehr als sechs Stunden am Tag in einer Kindertagesstätte unterbringen wollen. Grund: Die Regelbetreuungszeit will das Rathaus generell von neun auf sechs Stunden senken.
Für die Schulhorte sind ebenfalls Einschränkungen geplant. So ist eine Regelbetreuung für Dritt- und Viertklässler künftig nicht mehr vorgesehen. Wer Schüler der Klassen 3 und 4 in Früh- und/oder Nachmittagshort schicken will, muss gleichfalls die oben beschriebenen Nachweise beibringen. Das Rathaus verspricht sich davon, etwa 1300 Hortplätze einsparen zu können. "In bestehende Verträge greifen wir aber nicht ein", betonte Haller. Deshalb würden die neuen Regelungen, sofern der Stadtrat sie mitträgt, erst im kommenden Sommer wirksam.
Laut Bedarfsplanung soll es dann 2630 Krippenplätze in Leipzig geben - momentan sind es 3816. Das Angebot in der Tagespflege wird auf 450 Plätze ausgebaut (derzeit rund 230). Im Gegenzug erhöht die Stadt das Angebot an Kindergarten-Plätzen von derzeit 10 977 auf 12 186. "Unser Vorschlag ermöglicht Eltern nach wie vor ihre Berufstätigkeit. Das Kind wird in diesem Fall wie bisher bis zu neun Stunden betreut. Bei Bedarf auch mehr", so der Dezernatschef. Falls jemand kurzfristig einen Job findet, bemühe man sich umgehend, eine längere Betreuung sicherzustellen. "Garantieren können wir das aber nicht", sagte Jugendamtsleiterin Dagmar von Hermanni.
Der Stadtrat soll über den Bedarfsplan und die Zugangskriterien am 20. November votieren.
M. Orbeck
[editiert: 18.09.03, 23:26 von
]
Diskussionsverlauf:
Stadt will Zugangskriterien für Krippe, Kindergarten
Rechtsgutachten beantragt
Re: Stadt will Zugangskriterien für Krippe, Kindergarten
Re: Stadt will Zugangskriterien für Krippe, Kindergarten
Re: Stadt will Zugangskriterien für Krippe, Kindergarten
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