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Autor Jens Rehde
Datum 02.10.03, 01:24
Betreff Gericht stärkt Elternrechte


Gericht stärkt Elternrechte
Arbeitslose haben Anspruch auf Zuschuss für Hortbetreuung
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Quelle: www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/SACHSEN/HP_SACHSEN/TEXTE/687213.html


Chemnitz. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die Rechte arbeitsloser Eltern gestärkt: Der Vogtlandkreis muss einer erwerbslosen Mutter für eines ihrer vier Kinder Zuschüsse für die Hortbetreuung zahlen, entschieden die Richter (Aktenzeichen: 5 K 2113/00). Das Landratsamt hatte die Zahlung unter Hinweis auf eine seiner Verwaltungsvorschriften verweigert, die besagt, dass sich arbeitslose Eltern selbst um ihre Kinder kümmern könnten. Die Frau klagte und setzte sich nach fast dreijähriger Verfahrensdauer durch. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da der Vogtlandkreis den Richterspruch akzeptierte: Jetzt sei Rechtssicherheit für Eltern und Behörden geschaffen, erklärte das Jugendamt. Der Evangelische Schulverein Vogtland, der die Mutter auf dem Instanzenweg begleitet hatte, sieht das Urteil als Präzedenzfall für Sachsen an. Es sei ein Unding, Kinder von sozialen Einrichtungen auszuschließen. Das Urteil beseitige diese Benachteiligung.




Diskussionsverlauf:
    AW: [] Gericht stärkt Elternrechte
Gericht stärkt Elternrechte



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