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Arbeitsgemeinschaft Tauschringe im Dialog
Tauschringe-Dialogliste - permanenter Workshop
Sage es mir, und ich werde es vergessen.
Zeige es mir, und ich werde mich daran erinnern.
Beteilige mich, und ich werde es verstehen.
(Lao Tse, 6. Jh. v. Chr.)
Nach dem Bundestreffen der Tauschringe 2005 in Berlin wurde dieses Forum gegründet. Seitdem folgen wir der alten Weisheit, die Heute wichtiger denn je ist. Das Forum war und ist Heimat der AG Tauschringe im Dialog und wird auch die Zukunft der Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe.
Herzlich willkommen!
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Autor |
Beitrag |
harr
Mitglied
Beiträge: 88
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Erstellt: 31.10.13, 09:56 Betreff: Re: Trennung VzFbE und BATT 2012 |
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(Thema: http://www.carookee.de/forum/AG-TR-Dialog/1/29931496)
Hallo Klaus,
Zitat:
1. nochmal: es stimmt nicht, ich habe keine Strafanzeige gestellt. |
Deinen Vorwurf gegen die Büdinger hast du hier in der Diskussion unter anderem so beschrieben: "Veruntreuung ist kein Kavaliersdelikt, (…)" "Hier geht es um einen justiziablen Vorgang. Zweckentfremdung von Teilnehmerbeiträgen ist noch eine milde Umschreibung."
Du hast die Staatsanwaltschaft "um Hilfe gebeten", dieser Sache nachzugehen.
Zitat:
2. Unwahr ist auch, dass die Staatsanwaltschaft Anzeigen nachgeht, wenn sie aus der Luft gegriffen sind. |
§160 Strafprozessordnung: "Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen."
Zitat:
In solchen Fällen wird das Verfahren sehr schnell eingestellt. |
"Schnell" heißt bei Sommerferien und unterbesetzten Amtsstuben einige Monate. Meines Wissens läuft das so ab. Die Staatsanwaltschaft bekommt einen wirren Brief mit undurchschaubaren Verdächtigungen, an denen was dran sein könnte oder auch nicht. Sie leitet den Vorgang an die Polizei weiter. Die fängt an zu forschen, versteht aber auch nicht, was das Ganze soll. Sie schreibt den Beschuldigten einen hochoffiziellen Brief. Die Beschuldigten suchen sich einen Anwalt. Der Anwalt beantragt Akteneinsicht. Warten. Der Anwalt erhält die Akten, prüft die Vorwürfe und klärt mit seinen Mandaten die Sachlage. Der Anwalt verfasst eine schriftliche Stellungnahme und schickt sie an die Staatsanwaltschaft. Warten. Die Staatsanwaltschaft prüft die Stellungnahme und entscheidet, ob es weiter geht - oder ob das Verfahren an dieser Stelle eingestellt wird.
Wenn du gegenüber der Staatsanwaltschaft genauso wirr argumentierst, wie hier im Forum, brauchen sich die Büdinger keine Sorgen zu machen. Ich vermute, dass es nicht zur öffentlichen Klage kommt. Ich vermute, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt, weil sie schon beim Erforschen des Sachverhaltes feststellt, dass deine Anschuldigungen keinerlei Sinn ergeben.
Zitat:
4. Warum zunächst eine gemeinsame Abrechnung erstellt wurde, ist längst beanwortet. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. |
Was verstehst du eigentlich unter "gemeinsame Abrechnung" und "Gesamtabrechnung"? Alles in einen Topf werfen und "VzFbE" darüber schreiben?
Zitat:
3. es ist eine hübsche Rechnung, die Du hier aufmachst. |
Freut mich, dass sie dir gefällt. :-)
Zitat:
Nur macht es keinen Sinn, eine Vorläufige Abrechnung die ausdrücklich unter Vorbehalt veröffentlicht wurde und zudem nicht prüffähige Belege enthielt, mit dem endgültigen Jahresabschluss zu vermischen. |
Den Sinn erkläre ich dir gerne:
a) Bei den "nicht prüffähigen Belegen" handelt es sich wohl um die Barbelege der Büdinger. Du erklärst also den Unterscheid zwischen vorläufiger und endgültiger Abrechnung von jeweils über 1000 Euro bei Teilnehmerbeiträgen und Veranstaltungskosten mit diesen Barbelegen. Das heißt, der VzFbE hat in der vorläufigen EÜR tatsächlich alles in einen Topf geworfen und "VzFbE" drüber geschrieben.
b) Die Abweichung beim Inklusionsworkshop hingegen wirst du kaum mit "nicht prüffähigen Belegen" erklären können. Der VzFbE hat die Rechnung selbst gestellt. Hier erscheint mir die alte Zahl plausibler. Ist keine Wissenschaft, sondern einfach nur ein gewisses Gefühl für Zahlen.
Ich vermute, dass sich die 401,61 Euro Einnahmen aus "Beiträge Workshops, Seminar" aus mehreren Positionen zusammen setzen und dass du dich im Tätigkeitsbericht vertippt hast.
c) Und was die Summe der Teilnehmerbeiträge betrifft… Tja, das ist die große Frage. Welche Zahl stimmt? Als du bei den Büdingern vergleichbare Zweifel hattest, hast du die Staatsanwaltschaft "um Hilfe gebeten". Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen…
Unsere Diskussion hier über die Jahresberichte des VzFbE finde ich zwar ganz aufschlussreich, weil sich mehr Ungereimtheiten zeigen, als ich für möglich gehalten hätte. Aber eigentlich interessiert mich aus dem Eintopf, den der VzFbE gerührt hat, nur die Fleischeinlage. Also die Frage, wie viele unbare Teilnehmerbeiträge und Spenden des BATT 2012 tatsächlich beim VzFbE eingegangen sind und wie der VzFbE diese Mittel verwendet hat.
Eine transparente Abrechnung des BATT 2012 sollte meines Erachtens mit den größten Beträgen anfangen. Das waren meines Wissens die unbaren Teilnehmerbeiträge und die Jugendherbergsrechnung. Die Höhe der Jugendherbergsrechnung kann ich bei den Büdingern erfragen. Es war ihr Vertrag. Aber die unbaren Zahlungen sind über das Bankkonto des VzFbE gelaufen. Deine bisherigen Aussagen fand ich ziemlich widersprüchlich.
Ich hätte einen einfachen Vorschlag, wie wir die Kuh vom Eis kriegen könnten. Was hältst du davon, einem unabhängigen Prüfer Einblick in die Kontoauszüge des VzFbE zu gewähren?
Beste Grüße,
Harald
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