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haerzdame
Experte


Beiträge: 560


New PostErstellt: 31.05.05, 18:27     Betreff: Re: F R U S T E C K E zum Dampf ablassen und Kropf leeren

Salü Träne

Dein Weg über die ALV ist er kürzeste und schmerzloseste:-)

Hier habe ich Dir mal einen Link:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/8.html

So wie ich die Situation anhand Deiner Angaben beurteile, bist Du eben nicht Aushilfe sondern Teilzeitangestellte im Stundenlohn. Du arbeitest schliesslich seit Jahren recht regelmässig - 1 Tag pro Woche!
So kann Dich Dein Chef auch nicht einfach daheimbehalten, d.h. er kann es schon, muss Dir aber den Lohn bezahlen.

Es ist ja immer gegenseitig: Dein Arbeitgeber gibt Dir Arbeit - Du stellst Deine Kraft und Dein Wissen zur Verfügung, dies gegen Bezahlung. Kann er Dir nun keine Arbeit zur Verfügung stellen, ist der Lohn trotzdem geschuldet. Dies gilt übrigens auch für Angestellte im Monatslohn.

Quelle: Arbeitsrecht, Beobachter-Verlag

Sofern Du für mehr als 3 Monate eingestellt wirst, bist Du keine Aushilfe, sondern eine Teilzeitangestellte, unabhängig davon, ob Du regelmässig oder nach varierendem Stundenplan eingesetzt wirst.

Allerdings ist es auf dem heutigen Arbeitsmarkt schwierig, seine Rechte durchzusetzen

Ich bin ja gespannt, was das RAV dazu meint:-)

hd







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