hoi irgendeine
Im Grundsatz dürfen Jugendliche unter 15 Jahren gemäss Art. 30 ArG nicht beschäftigt werden. Es kann jedoch kantonale Verordnungen geben, welche jugendlichen ab 13 Jahren Botengänge und leichte Arbeiten erlauben.
In der Praxis gibt's aber diese "Ferienjobs" in welchen Jugendliche sich während der Schulferien ein Taschengeld verdienen. Dies ist an sich nichts negatives.
Probleme kann es bei Kontrollen durch die Behörden geben, welche den Arbeitgeber unter strenger Auslegung von Art. 30 ArG rechtlich zur Rechenschaft ziehen. Dies trifft dann aber wie gesagt den Arbeitgeber und nicht den Jugendlichen.
Bei einem Unfall im Betrieb wird der Arbeitgeber in aller Regel die Haftung ablehnen, zumal er keinen Versicherungsschutz für den zeitlich begrenzt tätigen Jugendlichen hat. Es soll Arbeitgeber geben, die regelmässig Jugendliche während den Ferien oder in ihrer Freizeit beschäftigen, die dafür eine spezielle Versicherung haben. Begegnet ist mir aber noch keiner. Im Grundsatz ist dann die private Kranken- und Unfallversicherung zuständig, welche jedoch, je nach Unfallhergang auch Regressansprüche geltend machen oder Leistungen verweigern kann.
Die Beschäftigung eines Jugendlichen unter 15 Jahren hat, wie Du wohl richtig vermutet hast, bei genauerem Hinsehen seine Tücken. In der Praxis wird dies, solange nichts passiert, nicht so eng gesehen. Dennoch - das Risiko hängt wesentlich auch vom Betrieb und der Art der Arbeit ab.
Hoffe, dass Dir dies in Deinen Überlegungen weiterhilft.