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kinderalimente

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Autor Beitrag
hildegard
Vielschreiber


Beiträge: 73

Alleinerziehend seit:: 2003

New PostErstellt: 24.04.06, 20:11  Betreff: kinderalimente  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

hallo zusammen

eben habe ich die absolute hammer-nachricht erhalten. hat jemand von euch dass auch schon gehört? also, es kann vorkommen, dass (je nach kanton und richter) bei der scheidung die kinderalimente sehr arg gekürzt werden und nicht wie in der scheidungskonvention vereinbart gehandhabt werden. das gericht ordnet dies so an, wenn zu erwarten ist, dass der alimentenzahlende früher oder später die alimente nicht mehr bezahlen kann (z.bsp. arbeitslosigkeit und andere gründe), eventl. bereits sozialfall. dies erspart der gemeinde dann jede menge geld, da die frau die kinderalimente so nicht über die gemeinde fordern kann......
diese fälle nehmen anscheinend immer mehr zu. (angabe von einer kompetenten fachperson, die ebenfalls entsetzt ist über solche entscheide)

also, jetzt bin ich aber wirklich gespannt, ob ich einfach schlecht geträumt habe oder ob jemand von euch die erfahrung macht oder gemacht hat....

ich grüsse euch ganz lieb             hildi




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Franzie
Dauerschreiber


Beiträge: 157
Ort: Aargau

Kinder:: 2 (96/99)
Zivilstand:: Geschieden
Alleinerziehend seit:: offiziell seit Jan 05


New PostErstellt: 24.04.06, 20:59  Betreff: Re: kinderalimente  drucken  weiterempfehlen

Nein, gehört habe ich es noch nicht.

Aber es zeigt wieder dass zuviele Frauen (oder wer die Kdalimente bekommt) es viel zu lang/oft übertrieben haben mit profitieren.

Und jetzt dürfen wieder alle andere dafür büssen :-(((

Gilt das auch wenn die Frau keine Frauenalimente bekommt?





Das wichtigste ist nicht, nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen


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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 24.04.06, 21:23  Betreff: Re: kinderalimente  drucken  weiterempfehlen

hoi hildi

zunächst einmal gilt der grundsatz, dass das gericht in der würdigung von aussagen und beweisen frei ist. es ist also im grundsatz nicht verpflichtet eine konvention zu akzeptieren und zu genehmigen.
bei der vorlage einer scheidungskonvention hat das gericht diese auf ihre "genehmigungsfähigkeit" zu prüfen. da kann es tatsächlich durchaus vorkommen, dass richter, aus welchen beweggründen auch immer, korrekturen vornehmen.

gerade unterhaltszahlungen sind ein öfter auftauchendes "änderungsobjekt". dafür gibt's unterschiedliche ursachen:

- in verschiedenen, aber nicht allen kantonen werden als basisberechnung die sogenannten berechnungsblätter verwendet. diese sind aber für die gerichte keineswegs verbindlich.

- der gesetzestext sieht keine absoluten ansätze vor. in gewissen kantonen legen deshalb die gerichte die unterhaltsbeiträge nach eigenen vorstellungen des bedarfs der unterhaltsberechtigten fest. unterschiede zwischen "berechnungsblättern" und den zahlen in diesen kantonen können durchaus massiv sein.

- als die besteuerung der unterhaltsbeiträge eingeführt wurde, haben die gerichte die ansätze für unterhalt bei laufenden und neuen verfahren umgehend erhöht. die besteuerung hat auch zu änderungsklagen unterhaltsberechtiger geführt, welche auch akzeptiert wurden.

- aufgrund der beiden bundesgerichtsentscheide vom oktober 2005 haben verschiedene kantone das steuersplitting für alleinerziehende eingeführt. dies hat zur folge, dass diese erheblich weniger steuern bezahlen, was sich wiederum auf die unterhaltsansprüche auswirkt. mir sind die ersten scheidungsurteile bekannt, bei welchen der unterhalt mit dieser begründung bereits tiefer angesetzt wurde.

die von dir genannten begründungen, die unterhaltsbeiträge tiefer anzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass der unterhaltsverpflichtete früher oder später nicht mehr zahlen kann, hält nicht stand.
speziell bei dem von dir angeführten grund "arbeitslosigkeit" hat das bundesgericht klar festgehalten, dass dies keinen ansprüch auf reduktion von unterhaltsverpflichtungen begründen kann. in frage kommen da nur effektiv langfristige einkommensreduktionen beim unterhaltsverpflichteten.
ist der unterhaltsverpflichtete bereits bei der sozialhilfe, kommen zwangsläufig die dort üblichen ansätze zum zug. da kann ein früheres einkommen sicher nicht mehr als ausgangslage herangezogen werden. kommt die unterhaltsverpflichtete person aber wieder zu eigenem einkommen, welches entsprechend das existenzminimum überschreitet, wäre die unterhaltsverpflichtung über eine änderungsklage (oder allenfalls neufestsetzung durch die vormundschaftsbehörde) wieder anzupassen.

was die alimentenbevorschussung angeht, richten sich die ansätze zumindest bei den mir bekannten kantonalen regelungen nach den ansätzen der ahv, welche eine obere limite definiert hat.

ich meine, dass die begründungen für die tiefere festsetzung der unterhaltsbeiträge, von der du erfahren hast, andere gründe haben, als die, die in deinem beitrag aufscheinen.

etwas verwundert bin ich darüber, dass dass "eine kompetente fachperson ebenfalls entsetzt ist über solche entscheide":

ganz klar: aufgrund dessen, dass für viele alleinerziehende aufgrund der BGer-entscheide die steuern erheblich sinken, reagieren die gerichte bei der bemessung der ansprüche, wie sie dies bei der einführung der steuerpflicht für unterhaltsbeiträge gemacht haben. also ist logisch, dass diese im zu berechnenden rahmen runter gehen. klar ist auch, dass die umgekehrte welle der änderungsklagen (bei der einführung der steuerpflicht auf erhöhung der unterhaltsbeiträge - jetzt durch das splitting auf senkung der unterhaltsbeiträge) zu erwarten ist...





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hildegard
Vielschreiber


Beiträge: 73

Alleinerziehend seit:: 2003

New PostErstellt: 25.04.06, 06:48  Betreff: Re: kinderalimente  drucken  weiterempfehlen

hallo angelface

....habe ich dich richtig verstanden..? es kann also sein, dass ich für die ausarbeitung der scheidungskonvention beim anwalt eine horrende summe bezahlt habe und diese konvention dann bei gericht nicht durchkommt? was ist, wenn jemand dies nicht akzeptiert? gibt es gründe die konvention durchzusetzen?

herzliche grüsse hildi




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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 25.04.06, 09:45  Betreff: Re: kinderalimente  drucken  weiterempfehlen

hoi hildegard

eine vollständige ablehnung einer konvention hab ich noch nirgends mitbekommen. dafür müsste wirklich jede position inakzeptabel bzw. alles total einseitig zu lasten der einen seite sein.

dass man aber geld für eine konvention ausgibt und diese oder jene position vom gericht nicht akzeptiert und abgeändert wird, kommt tatsächlich vor. für das gericht ist die konvention nicht bindend.
im wissen darum wird in den anträgen an das gericht deshalb auch ein "begründungsvorbehalt" eingebracht. heisst: genehmigt das gericht die konvention in der vorliegenden form, wird (auch aus kostengründen) auf eine urteilsbegründung verzichtet. ändert das gericht einzelne positionen, wird für diese eine schriftliche urteilsbegründung verlangt.

je nach dem, was das gericht abändert und wie es seine korrektur begründet, können die parteien dann immer noch entscheiden, ob sie es akzeptieren oder diese und/oder jene position an die nächste instanz weiterziehen. heisst: der fall geht - mit zeit und kostenaufwand - an die höhere gerichtsinstanz. ob dann die nächste instanz den ursprünglichen konventionstext übernimmt, es bei jenem der vorinstanz belässt oder gar "variante 3" bringt, ist offen. auch diese instanz ist in der bewertung der argumentationen frei.

was gründe sind, eine konvention in der "urversion" durchzusetzen, ist subjektiv und sicher auch von der geänderten position abhängig. mit ausnahme der trennung bzw. scheidung als solche können faktisch alle positionen "anders herauskommen".
bei konventionsscheidungen dürfte "fehler des gerichtes" (auch das kommt vor), wie z.b. das falsche übernehmen von zahlen von der konvention ins urteil, ein objektiver grund zur anfechtung sein.

was die "horrende summe" angeht: nur die anwaltskosten pro partei in der ersten instanz liegen da meist von 5'000.-- an aufwärts und übersteigen meist auch 10'000.-- locker. die damit meist auch massiv höheren verfahrenskosten kommen noch obendrauf.
eine so teure konvention ist mir bis heute nicht begegnet...





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