salute träne
in der vorlage, welche ich kenne heisst es "einen monatlich vorauszahlbaren, ab verfall zu 5% verzinslichen und gerichtsüblich indexierten beitrag von Fr.... zuzüglich kinder- bzw. ausbildungszulagen zu bezahlen".
da bei beim partnerunterhalt dieselbe formulierung verwendet wird, wäre die indexierung (teuerungsausgleich) ausdrücklich berücksichtigt.
eine konkubinatsklausel könnte sinnvoll sein. jene für spezielle vereinbarung hinsichtlich besonderer auslagen verhindert sicher mögliche konflikte. diese müsste aber doch relativ präzise formuliert sein, um diskussionen, was nun "speielle" ausgaben sind, zu vermeiden.
allenfalls stellts ich die frage, ob hinsichtlich der fahrhabe (autos, mobiliar etc.) noch regelungen zu treffen sind.