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Scheidungskonvention = nix vergessen?

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träne
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Beiträge: 316
Ort: kt. luzern

Kinder:: 4
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: ende 2003


New PostErstellt: 16.05.06, 17:53  Betreff: Scheidungskonvention = nix vergessen?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

hallo zäme

ich bitte euch um tipps:

ich habe mit meinem mann eine vereinbarung nach vorgedrucken formularen ausgefüllt.
gibts noch zusätze und haben wir nix vergessen?

  • wird zb die anpassung der alimente an die teuerung beim gericht besprochen?
  • kann ich eine zusatzklausel zb. spezielle auslagen für die kids (zahnkorrekturen) sind gemeinsam hältig zu tragen beim gericht besprechen?

ich bin einfach plötzlich unsicher, ob ich an alles gedacht habe.

danke für eure tipps und hinweise.

träne

ps. ich habe auf der gerichtsseite meines kantones nur die vordrucke gefunden.



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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 16.05.06, 18:23  Betreff: Re: Scheidungskonvention = nix vergessen?  drucken  weiterempfehlen

hoi träne

ohne angaben, aus welchem kanton bzw. von welchem gericht die vorgabe stammt und ob ihr allenfalls darin ergänzende angaben gemacht habt, ist deine frage leider nicht konkret zu beantworten.

in der vorlage müsste eigentlich die teuerung in form der indexierung zum index der konsumentenpreise ausdrücklich aufgeführt sein. ansonsten weist die vorlage mängel auf, denn ohne teuerungsklausel gibts nicht automatisch den ausgleich...

ob und in wie weit die konvention vom richter mit euch besprochen wird, hängt vom richter/gericht selbst ab. es ist leider nicht überall der fall...

ist die sache bei gericht mit der konvention schon eingereicht, müsstest ziemlich "gas" geben, um allfällige ergänzungen nachzureichen. wenn's solche gibt, wäre es vorteilhaft, wenn ihr auch dies in entweder in form einer gemeinsamen, ergänzenden erklärung oder einer überarbeiteten konvention machen könntet....





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Forumshexe
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Beiträge: 939
Ort: Glattal

Kinder:: 2
Zivilstand:: geschieden, aber verschätzelet :-)
Alleinerziehend seit:: sept 2004


New PostErstellt: 16.05.06, 18:33  Betreff: Re: Scheidungskonvention = nix vergessen?  drucken  weiterempfehlen

  • wird zb die anpassung der alimente an die teuerung beim gericht besprochen?
  • kann ich eine zusatzklausel zb. spezielle auslagen für die kids (zahnkorrekturen) sind gemeinsam hältig zu tragen beim gericht besprechen?

  • das gehört meiner bescheidenen meinung nach IN DIE KONVENTION. Oder wenigstens wäre es sinnvoll.




Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Aristoteles
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Aventura
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Ort: Kt. Luzern

Kinder:: Habe ich ja
Zivilstand:: geschieden
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New PostErstellt: 16.05.06, 19:02  Betreff: Re: Scheidungskonvention = nix vergessen?  drucken  weiterempfehlen

Hoi träne

Bei uns in der Scheidungsvereinbarung ist die Indexierung aufgeführt.

Habe auch einen Zusatz in der Vereinbarung eingegeben,er auch. Beim Termin vor Gericht kamen diese zur Sprache, doch keiner wurde dann im Endeffekt ins Scheidungsprotokoll aufgenommen.

Habe mich nicht im luzernischen, sondern im Aargau scheiden lassen.

Wünsche dir alles Gute.....

Aventura




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träne
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Beiträge: 316
Ort: kt. luzern

Kinder:: 4
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: ende 2003


New PostErstellt: 17.05.06, 08:24  Betreff: Re: Scheidungskonvention = nix vergessen?  drucken  weiterempfehlen

hallo zäme

danke euch für die ersten feedbacks.

ich habe die scheidungskonvention vom amtsgericht luzern.

darin sind in vordrucken kinder- und frauenalimente, elterliche sorgerecht und persönlicher verkehr, vorsorgeausgleich, güterrecht (aufteilung der vermögenswerte), prozesskosten. die indexierung, klauseln für spez. auslagen und konkubinat werden nicht angesprochen.

- gibt es noch andere themen, die zu beachten sind?

- wenn wir uns zb. wegen den klauseln nicht einig sind, können wir das bei gericht regeln, oder muss das vorher sein? mein mann möchte die konvention drum schnell abschicken.

danke





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träne
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Beiträge: 316
Ort: kt. luzern

Kinder:: 4
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: ende 2003


New PostErstellt: 17.05.06, 08:44  Betreff: Re: Scheidungskonvention = nix vergessen?  drucken  weiterempfehlen

aventura

warum wurden die anträge nicht in die konvention aufgenommen?

grüessli träne





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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 17.05.06, 08:50  Betreff: Re: Scheidungskonvention = nix vergessen?  drucken  weiterempfehlen

salute träne

in der vorlage, welche ich kenne heisst es "einen monatlich vorauszahlbaren, ab verfall zu 5% verzinslichen und gerichtsüblich indexierten beitrag von Fr.... zuzüglich kinder- bzw. ausbildungszulagen zu bezahlen".

da bei beim partnerunterhalt dieselbe formulierung verwendet wird, wäre die indexierung (teuerungsausgleich) ausdrücklich berücksichtigt.

eine konkubinatsklausel könnte sinnvoll sein. jene für spezielle vereinbarung hinsichtlich besonderer auslagen verhindert sicher mögliche konflikte. diese müsste aber doch relativ präzise formuliert sein, um diskussionen, was nun "speielle" ausgaben sind, zu vermeiden.

allenfalls stellts ich die frage, ob hinsichtlich der fahrhabe (autos, mobiliar etc.) noch regelungen zu treffen sind.





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Aventura
Ehemaliges Mitglied

Ort: Kt. Luzern

Kinder:: Habe ich ja
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: 2004

New PostErstellt: 17.05.06, 10:29  Betreff: Re: Scheidungskonvention = nix vergessen?  drucken  weiterempfehlen

Hallo träne

Ja das sind halt Sachen gewesen, die im Normalfall eigentlich selbstverständlich sein sollten. Nichts schwerwigendes, das festgehalten werden müsste, von Seiten des Gerichts aus betrachtet.
Menschliche Dinge eben.

Gruss Aventura




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