salü Franzie
kurz zusammengefasst: das haus gehört der schwiegermutter. es besteht ein mietvertrag zwischen ihr und ihrem herrn sohn und ein zweiter zwischen ihr und dir.
ich denke, du siehst das ganz richtig: faktisch lebt ihr bereits getrennt, womit im scheidungsverfahren nicht mehr über die eheliche wohnung entschieden werden muss. in diesem verfahren kann an diesen beiden mietverträgen auch vom gericht nicht eingegriffen werden. dein angehender ex hat keinerlei möglichkeit, dir die wohnung zu kündigen, dir diese "abzunehmen" oder ähnliches.
er wird also keine möglichkeite haben, einen termin festzulegen, wann du das "feld zu räumen" hättest... hier hat ihm seine mami den riegel geschoben ;-)
sollte er tatsächlich irgendwann das haus übernehmen können, hätte er dann die möglichkeit, den mietvertrag zu kündigen. dafür bestehen dann aber wiederum auch vorschriften und rechtsmöglichkeiten, wobei sich die frage stellt, ob man tatsächlich seinen ex als vermieter will.... aber bis dahin ist offenbar, schwiegermutter sei dank, noch zeit...
gruss
angelface