also... darauf, dass das der kanton solothurn nach meiner erfahrung/einschätzung etwas speziell ist, hatte ich ja bereits hingewiesen.
da du dich ja jetzt in der ärgerphase befindest, solltest dich gleich vorsorglich auch darüber ärgern, was du an akten von deiner anwältin bekommen wirst. dann hast's hinter dir, wenn du feststelltst, dass da wenig verwertbares dabei sein dürfte....
straftaten im steuerbereich sind sache der steuerbehörde und können von dir gar nicht angeklagt werden. was du da bieten könntest, wäre der versuch einer denunziation bei der steuerbehörde. ob die darauf einsteigt, ist aber deren sache und über das ergebnis hüllt der datenschutz seine tücher, so dass du wohl kaum etwas darüber erfahren würdest.
buchhaltungsbetrug wäre eine neukreation. allenfalls könnte die steuerbehörde bei der buchprüfung feststellen, dass er da in irgendeine weise manipunliert hat. um jenen teil würden sich die behörden kümmern, im übrigen wär'e es wohl egal, denn er hätte sich selbst beschissen.
urkundenfälschung müsstest ihm ganz konkret mit original und fälschung nachweisen können und das so, dass eindeutig wäre, dass er ein dokument manipuliert hat. schwierig... sehr schwierig...
tja.. und wenn dir den spass machst, das StGB nach vermeintlichen delilkten durchzuackern, achte doch mal auf die rubrik "verjährung". könnte allenfalls bei delikten - sofern überhaupt solche vorliegen - die er vor neun jahren geliefert hat, bereits eingetreten sein....
und um das ganze abzurunden, empfehle ich dir mal die lektüre zum thema "beweiswürdigung" zu gemüte zu führen. das dürfte beim alten satz "das gericht ist in der wüdigung der beweise frei", womit nicht nur schriftliche belege sondern auch mündlichen aussagen gemeint sind.
der guten vollständigkeit sei hier aber auch die klassische retourkutsche zu denunziation und betrugsanzeigen genannt: die gute alte verleumdungklage. die könnte dich im gegenzug in beweisnot bringen und u.u. auch zu einer verurteilung führen. aber nicht unbedingt zu seiner.
ich meine, dass auch gewisse verallgemeinerungen fehl am platz sind und dass, solange auf der aktuellen aggro-welle reitest, eh nichts schlaues rauskommt.
deshalb mein tipp: erst mal wirklich ruhig werden und sachlich klären. dann die falle in ebenfalls stoïscher ruhe aufbauen und dem gegenüber auch zeit geben, sich darin zu verwickeln.... und erst dann wirlich zuschnappen lassen...
vielleicht fängst, wenn dich wieder abgeregt hast, mal bei den BGer an: empfehle dir da die regeln, dass man sich anrechnen lassen muss, was man zu verdienen in der lage ist und nicht was man als einkommen ausweist. und natürlich das kapitel über einfluss des lebensstandards - da wird als massstab eben wieder dieses besagte einkommen verwendet... welches man zum stimmen bringen muss.
in diesem sinne - viel spass beim abregen, bei der lektüre, der planung und dann erst der umsetzung...