Hallo Angelface,
lieben Dank für Deine Antworten.
Also 1. Ich habe die letzten 8 Jahre nichts gemacht betr. Indexangleichung, weil er mir jedesmal damit gedroht hat, die Alimente zu kürzen. Da ich alleinerziehend war und schauen musste, dass ich über die Runden komme, war es mir nicht möglich, das Risiko auf mich zu nehmen. Nun bin ich verheiratet und nicht mehr bereit, auf seine Drohungen einzugehen.
Ich hab's nach 2 Jahren mal bei der VB versucht. Dort ging's um eine Neuberechnung der Alimente. Aber da konterte er sofort mit einer Gegenantwort: "ich fordere die Herabsetzung der Alimente". Die VB wusste nicht mehr weiter und gab mir den Tip, das ganze per Gericht zu lösen. Ich hatte jedoch damals keine Mittel, es wirklich draufankommen zu lassen. Und des lieben Friedens willen liess ich es so bleiben.
Von seinem Lohn von 3'700 (inkl. 13. Monatslohn, Anstellung 60%) wurden damals 17% berechnet (wie das im Kt. Solothurn üblich ist). Dies ergab einen Betrag von Fr. 630.-- (sie haben sich also nicht an einer Rente orientiert).
Im 2004 liess er sich scheiden, von dort hat er eine Tochter, die älter als unsere ist. Ihr bezahlte er gem. Scheidungsurteil auch Fr. 630.-- (es muss ja genaugleichviel sein, nämlich 12.5%, wieder im Kanton Solothurn). Im Urteil hiess es auch, falls seine finanzielle Lage es zuliesse, würde er ihr Fr. 810.-- bezahlen. Dies hat er die letzten 4 Jahre auch so gemacht, gem. Steuererklärung, die wir letztes Jahr zu Gesicht bekamen. ...super - soviel zur Gleichstellung der Kinder! (und ich bin sicher, dass er noch 2-300 Franken draufbezahlt hat, schwarz. Alles andere hätte seine Exfrau nicht akzeptiert!)
Die Fr. 2000.-- Nachzahlung für Indexierung stimmen so, es betrifft - wie Du richtig sagst - nur die letzten 5 Jahre. Meine Anwältin hat's ausgerechnet und ihm mitgeteilt, dass er diese zu bezahlen habe, egal wie das Gerichtsurteil ausfalle. Und? ...nichts geschah!
Somit habe ich ihn darauf betrieben, womit er mit Rechtsvorschlag reagiert hat. "netterweise" blieb mir dann aber erspart, diesen aufzuheben, da er dann doch damit begann, dieses Geld "abzustottern". Mal Fr. 500.--, mal Fr. 300.--, mal Fr. 500.-- ... und nun hat er wieder nicht mehr bezahlt! Kann ich den Rest nun mit der gleichen Betreibung einfordern?
ER selber hat dann im März eine Klage eingereicht auf Herabsetzung (dies beim Gerichtsbezirk Lebern). Dort wurde er vor der Aussöhnungsverhandlung vom Richter aufgefordert, die Buchhaltung vorzulegen.
An der Aussöhnungsverhandlung waren er, ich und meine Anwältin - die Buchhaltungsunterlagen waren nicht da mit dem Vermerk von seiner Seite:"die GmbH spiele in diesem Fall keine Rolle"!. Er kam mit seinem blabla nicht durch, resp. an der Aussöhnungsverhandlung wurde keine Einigung erzielt, so dass er die erneute Aufforderung erhielt, die Unterlagen vorzulegen und falls er das wünsche, die Klage zu machen. Er nahm sich einen Anwalt, welcher ihm riet, aufzuhören, was er dann auch machte. Der Richter entschied danach, dass seine UP abgewiesen wird wegen Aussichtslosigkeit und er musste meinen Anwalt bezahlen und die ganzen Gerichtskosten.
Da es nun aber so ist, dass er nur Alimente von 60% bezahlt, machte meine Anwältin eine Klage auf Neuberechnung der Alimente, inkl. dem Anschauen der Buchhaltung. Dies nun im Namen der Tochter und daher beim Gericht Wasseramt - Bucheggberg.
Auch dort wurde er wieder aufgefordert, bis 20. Dezember 2008 die Buchhaltung vorzulegen - aber am Termin vor einer Woche, war die Buchhaltung - trotz nochmaliger Aufforderung von Seiten meiner Anwältin und Richter - NICHT mit dabei!
Und nun brauchts nicht mehr die Buchhaltung - sondern nur noch den Jahresabschluss.
Fakt ist: er wird jedes Jahr mit ca. 3000 Gewinn abschliessen - gerade mal soviel, dass die Steuern nicht auf ihn aufmerksam werden - und er seinen Lebensstandart von Fr. 7-8000 weiterhin aufrechterhalten kann.
Einen Lohn bezahlt er sich nicht aus. Obwohl er sein Geschäftsauto regelmässig braucht - was ja als Lohn deklariert werden müsste.
Er hat ein Privatvermögen von Fr. 75'000.-- drin - wann er das angehäuft hat, das weiss ich nicht.
... so, ich hoffe, Du siehst mein Dilemma! Du siehst, er ist eine harte Nuss, mit allen Wassern gewaschen und er weiss das Gesetz sehr wohl zu umgehen. Seine Anwältin hat übrigens betr seinem Geschäft geschrieben, dass es sich hierbei um ein "defizitäres Hobby" (Zitat) handelt! Toll!
Ich warte nun auch mal ab, denke, dass es wirklich keine Chance gibt, seine Lügereien aufzudecken. übrigens habe ich seine Auftritte öffentlich im I-Net gesehen, er hat dort eine Agenda platziert - es ist also bewiesen, wo und wieviele Auftritte er hat. ...ob das am Richter was bringt?!?
Liebe Grüsse und danke für Deine Zeit
Kassai