Wie sieht das eigentlich rechtlich gesehen aus, wenn der noch-Ehepartner während der gerichtlichen Trennung (vor der definitiven Scheidung) stirbt?
a) Geht das Sorgerecht automatisch an den verbleibenden Elternteil?
b) Ist die Erbschaftsregelung analog "normal" verheirateten Ehepaaren?
c) Bekommt der Partner/die Partnerin auch eine Witwer-/Witwenrente?
d) Und die Pensionskasse? Hat er/sie auch Anspruch darauf, obwohl bereits getrennt?
Wenn der überlebende Elternteil als "Fremdperson" angesehen werden sollte, wie habt ihr dies für den Ernstfall geregelt (vor allem das Sorgerecht der Kinder)? Schriftlich notariel beglaubigter Vertrag? Wenn ja, welche Parteien unterschreiben nebst dem Anwalt: beide oder nur Vater/Mutter?
Fragen über Fragen, die mir doch in den frühen Morgenstunden tatsächlich den Schlaf geraubt haben.....
Danke für die Antworten.
Lieber Gruss
Chrütli