Zitat: 0815....
lass es uns jedenfalls wissen, ob die Richter der bundesgerichtlichen Rechtssprechung wirklich nachkommen oder ihren eigenen Weg der Entscheidungsfindung gehen, denn diese "Macht" haben sie ja im Bezug auf den weiteren Beschwerdeweg der Parteien von Amtsgericht (wo Ihr ja seid) bis Obergericht LU und als dann Bundesgericht in Lausanne... |
hoi 0815im "weg der entscheidungsfindung" ist der spielraum gar nicht so gross, wobei es zugegebenermassen immer wieder recht eigenwillige gerichte gibt, die sich korrigieren lassen müssen.
etwas anders sieht's da bei der "würdigung der beweismittel" aus, da sind die richter frei. deshalb wär's ja eigentlich auch so wichtig, sich rechtzeitig wirklich gut vorzubereiten, die anträge zu stellen (ohne antrag kein entscheid) und saubere, glaubwürdige belege beizubringen - was bis heute leider keine selbstverständlichkeit ist.
wie heisst es so schön ? "80% des erfolges liegt in der vorbereitung und nur 20% in der präsentation und entscheidung"
ein schönes wochenende dir
angelface