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Unentgeldliche Rechtspflege und Anwaltsrechnung

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haerzdame
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Beiträge: 560
Ort: Aargau

Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
Alleinerziehend seit:: 1997


New PostErstellt: 12.10.05, 18:31  Betreff: Unentgeldliche Rechtspflege und Anwaltsrechnung  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Vielleicht weiss das jemand?

Eine Kollegin von mir hat sich bei einem Anwalt Rat geholt betr. der Alimentenzahlungen resp. eben das Nicht-immer-Zahlen der Alimente.

Nun hat sie a) das Gesuch für die Unentgeldliche Rechtspflege ans Gericht und b) eine erste Rechnung vom Anwalt erhalten.

Sie versteht dies nicht ganz und ich eigentlich auch nicht! Kennt sich da jemand aus?



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 12.10.05, 19:03  Betreff: Re: Unentgeldliche Rechtspflege und Anwaltsrechnung  drucken  weiterempfehlen

hoi herzdame

sich bei einem anwalt auskunft zu holen, wenn unterhaltszahlungen gar nicht oder unregemässig kommen, wäre ja eigentlich noch verständlich. der antrag auf unentgeltliche prozessführung und die die erste rechnung des anwalts sind schon etwas seltsam - wobei natürlich die persönlichen verhältnisse sowohl der verpflichteten person wie auch der emfangenden seite eine wesentliche rolle spielen.

die beiden papiere, die deine kollegin von ihrem anwalt bekommen haben, stehen nur sehr bedingt im zusammenhang:

anwaltsrechnung
hier stellt sich die frage, ob der anwalt diese für die bereits erfolgte beratung oder als kostenvorschuss für ein verfahren stellt. wäre es ersteres, so wäre es eigentlich eine "normale rechung" für erbrachte leitung (was nichts über die qualität der leistung sagt).
ist es zweiteres, wäre es eine vorschussrechnung, wie sie in vielen kantonen "standesüblich" ist, damit sich der herr anwalt weiter bewegt. offen ist die frage, welches verfahren der herr anwalt durchziehen will bzw. welchen auftrag er von seiner mandantin hat. hat sie ihm einen solchen, auch mit entsprechender vollmacht erteilt, wird der kostenvorschuss fällig.
die geschichte "unentgletliche prozessführung" ist dagegen eine andere.

unentgeltliche prozessführung
personen, deren vermögen und einkommen sehr tief liegen, so dass sie sich einen anwalt eigentlich nicht "leisten" könnten, können bei gericht einen antrag auf unentgeltliche prozessführung stellen. die details sind je nach kantonaler prozessordnung etwas anders, beinhalten im gesamten gesehen jedoch folgende grundsätze:
- der gesuchsteller/die gesuchstellerin muss einnahmen und vermögen deklarieren. auch die ausgaben sind anzugeben - ähnlich einer unterhaltsberechnung.
- in den meisten kantonen muss der gesuchsteller/die gesuchstellerin mit dem formular auch zur gemeinde, welche ihrerseits die letzten einkommens- und vermögenszahlen aus der letzten steuerrechnung einträgt und bestätigt.
- aufgrund dieser aufstellung und in relation zum betreibungsrechtlichen existenzminimum (in manchen kantonen gibt's zusätzliche freibeträge), berechnet das gericht die berechtigung.

liegt das einkommen unterhalb der finanziellen grenze (existenminimum inkl. allenfalls freibeträge) wird in aller regel unentgleltliche prozessführung bewilligt. die gerichtskosten und die parteikosten im rahmen eines bestimmten tarifs werden dann vom staat übernommen.
liegts darüber kann ein "nein" rauskommen oder eine zwischenvariante mit rückzahlungspflicht (auch schon gesehen :-)). ein "nein" wird auch rauskommen, wenn die beabsichtigte klage von grund auf schon kaum aussichten auf erfolg hat.

zeitlicher ablauf
es kann also durchaus passieren, dass man mit gutem mut ein verfahren beginnt und parallel den antrag auf unentgeltliche prozessführung eingibt, wobei der entscheid über die bewilligung der UP erst sehr spät vorliegt und man bis dahin diverse zahlungen an anwälte geleistet hat bzw. dann auch die rechnung über den kostenvorschuss zum gerichtsverfahren kommt. es ist wirklich seeeehr individuell.

hoffe, die infos entsprechen dem, was deine kollegin sucht. mich persönlich würde einfach interessieren, weshalb sie in einem solchen fall gleich als erstes zum anwalt ist oder ob sie die anderen möglichkeiten vorher ausgeschöpft hat.





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haerzdame
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Beiträge: 560
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New PostErstellt: 12.10.05, 19:58  Betreff: Re: Unentgeldliche Rechtspflege und Anwaltsrechnung  drucken  weiterempfehlen

Hi Engelchen

Ich danke Dir mal für Deine Ausführungen und werde dies so weiterleiten! Ich weiss zwar schon eine wenig mehr, möchte aber ohne eine Einwilligung meiner Kollegin hier nicht viel mehr erzählen, ich werde sie aber gerne ein zweites Mal auf dieses Forum hier (und natürlich auf Dich ) aufmerksam machen!



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 12.10.05, 20:04  Betreff: Re: Unentgeldliche Rechtspflege und Anwaltsrechnung  drucken  weiterempfehlen

hoi herzdame

das finde ich nun aber wirklich toll, dass für dieses forum werbung machst.

gibt's dafür auch provision?

 angelface





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haerzdame
Experte


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Zivilstand:: glücklich frei
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New PostErstellt: 12.10.05, 20:13  Betreff: Re: Unentgeldliche Rechtspflege und Anwaltsrechnung  drucken  weiterempfehlen

Von Dir kassiere ich dann bei Erfolg eine Kupplungsgebühr ein

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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 13.10.05, 12:54  Betreff: Re: Unentgeldliche Rechtspflege und Anwaltsrechnung  drucken  weiterempfehlen

liebe herzdame

wofür willst du denn eine "Kupplungsgebühr"???  wenn schon denn schon, käme allenfalls eine vermittlungsprovision in frage. das aber auch nur dann, wenn ich aus dem vermittelten kontakt ein geschäft realisieren könnte, welches mir einen geldwerten vorteil (vorzugsweise in bar) brächte.
oder meinst doch eine "vermittlungsgebühr aus partnerschaftsvermittlung"? da hättest dir aber wirklich viel vorgenommen, denn 1. sind soweit es meine person betrifft schon einige mit dem versuch gescheitert und 2. haben wir keine vorkassenvereinbarung und nur im auftragsfall wäre die vermittlungsgebühr bei erfolg fällig.

ich fürchte, ich muss dir die traurige mitteilung machen, dass mit dem finanziellen zustupf - egal wie man den tauft - nichts wird. bedaure wirklich...

aber mach dir nichts draus - wir sitzen da in einem boot - ich bekomm hier ja auch kein honorar, keine provision oder gebühr...

 angelface

ps... im prinzip wäre es ja eine. nach längerem nachdenken hab ich die aber verworfen, denn bei ae's zu geld zu komme ist ja eher schwierig. bliebe nur der "einzug von naturalleistungen", was wiederum meiner lebensphilosophie widerspricht. aber es soll ja andere geben, die ne andere philosophie haben





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