nun, die definition von "genug alimente" ist immer noch offen. aber dieses thema anzugehen könnte allenfalls auch bei einer neuberechnung für den unterhaltsverpflichteten nach hinten los gehen...
ob und was eine gemeinde und/oder vormundschaftsbehörde unternimmt oder eben nicht, ist in aller regel von aussen nicht so einfach ersichtlich. gewisse ämter haben in bestimmten situationen eine schweigepflicht.
spannend wäre dann aber auch die frage, welche lösung der kindesvater (nicht du, denn es liegt immer noch in seinem entscheid und seiner verantwortung, was er diesbezüglich unternimmt) nach dem "entzug des sorgerechtes", welchen du möchtest, für das kind hat.