Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 24.11.07, 14:52 Betreff: Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes |
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Zunächst mal vielen Dank Montana, dass Du Dich und uns auf dem aktuellen Stand der Dinge hältst.
Kurz: die Punkte 23 , 32, 33 und die abschließende Begründung enthalten die für uns wichtigen Informationen.
Dass das Führen in der Öffentlichkeit auch bisher nach dem Waffengesetz nur bis 0,08 J galt, ist ja nichts neues.
Dass AS- Waffen über 0,08 J zukünftig vom Händler mit einem F versehen werden, kann man auch schließen. Das die dann nur Semiautomatisch sein dürfen, wird zwar im Entwurf nicht explizit erwähnt, wäre aber auch der logische Schluss nach geltendem Waffenrecht. Auffallend ist, dass in diesem Entwurf, die rechtliche Problematik der bisher verkauften < 0,5 J Airsofts nicht wirklich geregelt wird, sondern durch das Verbot des Führens, das Problem gelöst werden soll. Es kommt mir vor, als ob da hilflos ignoriert wird und es letztlich ohne Übergangsregelungen oder ähnliches zu einer Kriminalisierung von gutgläubigen Käufern der bisher erworbenen < 0,5er kommt. Die Gerüchte von Verschrottung und ähnliches halte ich für denkbar, aber diese Maßnahmen werden im Entwurf nicht beschrieben und man wird in Unsicherheit gehalten.
Für größer 0,5 scheint sich nicht viel zu ändern, aber dass nach dem Entwurf, das Verbringen ins Ausland nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt sein soll, muss man mal darauf prüfen, ob es die SAEGs mit einschließt. Edit: Habe das mit Drittstaaten außerhalb der EU falsch verstanden...also war es bisher schon so, dass man eine Genehmigung für das Verbringen nach z.B. Veckring benötigt?
Ansonsten wird sich in der Zukunft die wahre Qualität einiger 0,5er beweisen müssen, denn wenn man nach einem Jam die Plastegearbox öffnen muss, werden manche weinen.
Ich werde jedenfalls bei meinem Händler mal nachfragen, wie er dazu steht, denn ich sehe nicht ein, dass Warenwerte von einigen 100 Euro nicht mal Bewährung bekommen.
Glück für jeden, der im Ladengeschäft seine Knifte gekauft hat und alt genug aussah, dass er nicht seinen Ausweis zeigen musste. Denn diese Registrierung durch die Händler ist ja der Ansatz für Nachforschungen. Es sei denn, man wurde schon mit den Waffen aufgegriffen
[editiert: 24.11.07, 18:57 von Ehemaliges Mitglied]
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