European Ghost Squad
Airsoft-Hessen
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Montana
Mitglied Team EGS
Administrator

Beiträge: 1539


New PostErstellt: 18.05.08, 17:48     Betreff: Re: Gesetzesänderung in Frankreich

Naja so langsam geht es auch unseren Nachbarländern an den Kragen z.B auch und gerade dort ist es doch sehr verwunderlich...der Schweiz!

Zitat:

In der Schweiz sind Softairguns im Moment noch, bis zur Änderung des
Waffengesetzes im Herbst 2008, frei erhältlich, es besteht auch keine
Markierungspflicht. Laut Gesetz gelten Softairguns als Spielzeug und
dürfen frei erworben werden.


Im Rahmen des neuen Schweizer Waffengesetzes und der Harmonisierung
mit dem Schengen-Abkommen ist geplant, Softair-Waffen den richtige
Waffen gleichzustellen:



- Erfassung der Imitations- und Soft-Air-Waffen


- Imitations-, Druckluft-, Schreckschuss- und so genannte
Soft-Air-Waffen werden normalen Waffen gleichgestellt und unterstehen
somit den Bestimmungen des Gesetzes. Diese Gegenstände werden jedoch
nur als Waffen erfasst, wenn sie ein Gefährdungspotenzial haben, also
etwa mit echten Waffen verwechselt werden können oder eine gewisse
Mündungsenergie haben.“

------------


nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 25 von 64
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design