Naja so langsam geht es auch unseren Nachbarländern an den Kragen z.B auch und gerade dort ist es doch sehr verwunderlich...der Schweiz!
Zitat:
In der Schweiz sind Softairguns im Moment noch, bis zur Änderung des
Waffengesetzes im Herbst 2008, frei erhältlich, es besteht auch keine
Markierungspflicht. Laut Gesetz gelten Softairguns als Spielzeug und
dürfen frei erworben werden.
Im Rahmen des neuen Schweizer Waffengesetzes und der Harmonisierung
mit dem Schengen-Abkommen ist geplant, Softair-Waffen den richtige
Waffen gleichzustellen:
- Erfassung der Imitations- und Soft-Air-Waffen
- Imitations-, Druckluft-, Schreckschuss- und so genannte
Soft-Air-Waffen werden normalen Waffen gleichgestellt und unterstehen
somit den Bestimmungen des Gesetzes. Diese Gegenstände werden jedoch
nur als Waffen erfasst, wenn sie ein Gefährdungspotenzial haben, also
etwa mit echten Waffen verwechselt werden können oder eine gewisse
Mündungsenergie haben.“
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