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Gesetzesänderung in Frankreich

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Autor Beitrag
Dakota
Mitglied Team EGS
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Beiträge: 2005

Rang: Mitglied
Ausrüstung: M4, Glock


New PostErstellt: 18.05.08, 11:50  Betreff: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

HAB ICH AUS DEM PBPORTAL....WIR SOLLTEN VIELECHT MAL NACHFORSCHEN WAS DA DRANN IST:




Seit einiger Zeit gibt es in Frankreich neue Gesetze was Markierer und der gleichen angeht.

Ich berichte hier mal das Wichtigste, was sich aber noch ändern könnte da der Französische Dachverband noch am kämpfen ist!

- Es gibt 3 Gruppen in die Paintball Markierer eingestuft werden:

7eme catégorie alinéa 1 du paragraphe 2

7eme catégorie alinéa 2 du paragraphe 2

7eme catégorie alinéa 1 du paragraphe 3


Markierer über 10 Joule:


7eme catégorie alinéa 1 du paragraphe 2

der Verkäufer MUSS eine Erlaubnis haben Waffen der 7 ème zu Verkaufen.
Cahier de police (Schreiben mit Serien NR. und Name des Käufers) muss ausgefüllt werden und an die Polizei weitergeleitet werden.
Dazu zählen noch alle andere Regeln für Waffen der 7. Gruppe:
*Meldepflichtige Waffen
*Verkauf nur an über 18. jährige
*Passeport oder Ausweis
*Jagdschein oder WBK.
*Ärztliches Psychologisches Attest welches nicht älter als 15 tage ist.
und noch einige Sachen


Markierer unter 10 Joule:


Mechanische Markierer mit weniger als 10 joule die dann nicht mehr zur 7eme catégorie alinéa 1 du paragraphe 2 aber zur 7eme catégorie alinéa 2 du paragraphe 2 :

blow back Markierer ( spyder / icon / inferno / piranha / VL / JT/ speedster und andere clones …)
Diese Markierer MÜSSEN an den Endkunden mit einer Abgeschnittene Feder verkauft werden damit der Markierer NICHT ÜBER 268 FPS geht wenn die Einstellschraube ganz eingedreht oder entfernt ist.

Elektro pneus oder elektro Markierer
( shocker / ion / mini / bob long / droid / DYE DM/ PROTO PM…….

Diese Markierer MÜSSEN dem Endkunden mit einem Versiegeltem oder Verklebtem Regulator verkauft werden damit dieser NICHT ÜBER 268 FPS kommt.


Andere wichtige Punkte:


Die ''4ème catégorie'' ( in D Kriegswaffen) :


In der 4. Gruppe sind ALLE Markierer welche aussehen wie Kriegswaffen.


Hier mal einige Beispiele da die Liste unendlich sein kann:
X7 / BT 4 banshee / BT4 iron horse / BT4 DELTA / BT4 Assault / BT4 swat / T9 élite / RAP

Nicht dabei: MR / BT combat / tippmann 98 / tippmann A5 / tibérius 8….

Wo ist da der Unterschied? ganz klar, bei einer BT4 oder X7 oder T9 élite liegt es am Optischen, ( griffe / AR15 Lauf / Magazin MP5 oder M16 / Schaldämpfer….)

Eine DM8 von Dye mit einem M16 Lauf ist automatisch auch in der 4eme catégorie..


Die Parts:

Griffe / AR15 Lauf / Magazin MP5 oder M16 / Schalldämpfer für Tippmann, Spyder und alle andere dürfen Verkauft werden, aber:
-Dürfen nicht montiert im Ladenlokal gezeigt werden
-Dürfen nicht montiert vom Spieler transportiert werden

Es bleibt ganz dem Spieler überlassen zu spielen, da sein Markierer ( was dann eigentlich eine Waffe ist)
unter das Kriegswaffengesetz fällt.
in Frankreich bedeutet das SOFORTIGE FESTNAHME und U-Haft

Es ist im Prinzip wie mit allem, Besitz erlaubt nur Benutzung verboten.



Wie wäre es wenn es Krieg gäbe, aber keiner geht hin?

"Are you ready?"..."I was born Ready!"
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Indiana
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Ausrüstung: M4 CQBR, M4 Carbine, M249 Para, M3 Shotgun, G36C
Team: EGS, Stage One


New PostErstellt: 18.05.08, 11:55  Betreff: Re: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  weiterempfehlen

Gehts da also wenn ich richtig verstanden habe nur um Paintball Waffen und Anscheinwaffen (worunter auch unsere AS Waffen falles würden?!)

Und wo hast du das her?!


____________________
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obviously never encountered navy seals
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Michigan
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New PostErstellt: 18.05.08, 12:04  Betreff: Re: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  weiterempfehlen

Hi,
und was heißt das im endefekt für uns???
Keine extra Griffe am frontrail?????
Gibt es eine Joule Begrenzung oder so was????
Bitte deutlicher werden



Hard aber Fair
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New PostErstellt: 18.05.08, 12:31  Betreff: Re: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  weiterempfehlen

Tja, wenn zwischen AS und Paintballmarkierern kein Unterschied gemacht wird, fallen wir unter die vierte Kategorie.

Kann man in V dann direkt mal fragen, ob die Besitzer darüber schon was wissen.
Die dürften die Kategorie dort dann ja nicht mehr spielen lassen.
Die selbst verleihen da zwar sowieso nur die spacigen Markierer, aber die PB-Gäste dort besitzen ja schon Repliken...

Edit: Ach Mist, das ist schon geändert das Gesetz?


Da an der Grenze zu Tschechien soll laut Indiana übrigens auch ein Gelände sein; sind wohl nur ca 400 km *schwarzer Humor aus


[editiert: 18.05.08, 12:40 von Ehemaliges Mitglied]
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Ehemaliges Mitglied
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New PostErstellt: 18.05.08, 17:07  Betreff: Re: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  weiterempfehlen

Und blubb...mirrauchtdiebirne
Könnte helfen

Tous les airsofts ne rentrent pas dans cette catégorie il restent tous en 7ème que ce soit du ressemblant ou pas.
aus http://forums.scenario-paintball.com/index.php?showtopic=17553
Deutsche Übersetzung
Für die Einstufung einer Waffe, gibt es zwei wichtigsten Parameter:
-- Die Energie in Joule in der Ausgabe vom Lauf (das ist der wichtigste Parameter)
-- Die Darstellung ist die Einstellung der Sekundarstufe.

Kurzum, wenn das Produkt von 0 bis 2 Joule, es ist nicht eine Waffe, es ist ein Spielzeug.
Also Nachbauten Luft soft trotz ihrer Ähnlichkeit mit echten Waffen nicht als Waffen eingestuft und deshalb nicht.

Wenn sie mit 2 bis 9 Joule, es ist eine Waffe von 7 te Kategorie & 1 nicht unterliegt Erklärung
Wenn sie mehr als 10 Joule, es ist eine Waffe von 7 te & 2 Erklärung bedarf.

Et pourquoi les gun des Air Soft ne passe pas en 4 éme sachant que se sont des répliques exact ? voila la question
aus forums.scenario-paintball.com/lofiversion/index.php/t20113.html
Deutsche Übersetzung

Vielleicht wird ja einer hieraus noch schlau
Deutsche Übersetzung

http://www.airsofteur.com/wiki/Loi_francaise
AS wird bis 2 Joule in Frankreich nicht als Waffe angesehen.
Vielleicht liegt dort der Unterschied.
Ist aber auch wichtig für Sniper!


Hierauf hätte ich früher mal kommen können
auf deutsche Übersetzungen, auch wenn das nicht unbedingt den Sinn wiedergibt
Deutsche Übersetzung


Das Wichtigste scheint zu sein die Trägerraketen zu Hause zu lassen...


[editiert: 18.05.08, 23:07 von Ehemaliges Mitglied]
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Montana
Mitglied Team EGS
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New PostErstellt: 18.05.08, 17:48  Betreff: Re: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  weiterempfehlen

Naja so langsam geht es auch unseren Nachbarländern an den Kragen z.B auch und gerade dort ist es doch sehr verwunderlich...der Schweiz!

Zitat:

In der Schweiz sind Softairguns im Moment noch, bis zur Änderung des
Waffengesetzes im Herbst 2008, frei erhältlich, es besteht auch keine
Markierungspflicht. Laut Gesetz gelten Softairguns als Spielzeug und
dürfen frei erworben werden.


Im Rahmen des neuen Schweizer Waffengesetzes und der Harmonisierung
mit dem Schengen-Abkommen ist geplant, Softair-Waffen den richtige
Waffen gleichzustellen:



- Erfassung der Imitations- und Soft-Air-Waffen


- Imitations-, Druckluft-, Schreckschuss- und so genannte
Soft-Air-Waffen werden normalen Waffen gleichgestellt und unterstehen
somit den Bestimmungen des Gesetzes. Diese Gegenstände werden jedoch
nur als Waffen erfasst, wenn sie ein Gefährdungspotenzial haben, also
etwa mit echten Waffen verwechselt werden können oder eine gewisse
Mündungsenergie haben.“

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Hawaii
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New PostErstellt: 18.05.08, 23:19  Betreff: Re: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  weiterempfehlen

Da ich mich ja bekanntermaßen regelmäßig in Paintball-Foren rumtreibe bin ich da gestern drauf gestoßen und habe Dakota gebeten das mal hier rein zu packen da ich heute mit Paintball Bundesliga beschäftigt war^^

ich hatte gehofft das sich unser selbsternannter Paragraphen Spezialist Loui damit auseinander setzten würde und wie es scheint hab ich Recht gehabt.

LOUI, du bist unglaublich.
Ich würde Tage brauchen um den ganzen Kram zu finden^^

Ich war mir halt nicht ganz sicher ob das unsere bevorstehende Fahrt nach Veckring betrifft, aber dem scheint ja erstmal nicht so.

Ich empfehle trotzdem das erstmal alle sämtliches Zubehör wie Griffe, HoloSights, usw demontieren bis wir das vor Ort mit dem Betreiber geklärt haben was er uns dazu sagen kann.



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Ehemaliges Mitglied
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New PostErstellt: 19.05.08, 02:42  Betreff: Re: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  weiterempfehlen

@ Hawaii
Gut delegiert! Respekt!

Was ich da habe ist natürlich keine Garantie.
Abgesehen von meinen grauenhaften Erinnerungen an Asterix und Obelix auf französisch, die mich schon auf NOT-AUS schalten lassen, sind die Infos alle aus 2.-3. Hand.

Thema ist von mir dann aber direkt auch mal ans SAF weitergegeben worden, denn dort haben viel mehr Interesse an der Angelegenheit; allein schon in Bezug auf das BigGame im Juni.

Brandneu ist die Info von PB Portal allerdings auch nicht mehr; das scheint bei den Franzosen schon seit Anfang 2008 bekannt zu sein...

Wenn ich jetzt schon mein französisch auffrischen muss, dann aber wenigstens soweit, um vielleicht demnächst auch mal an Events wie Earth Crisis teilnehmen zu können, wenn das noch legal ist...
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Hawaii
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New PostErstellt: 19.05.08, 20:02  Betreff: Re: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  weiterempfehlen

Das das nicht ganz neu ist hab ich inzwischen auch schon gehört. aber ich bin halt erst jetzt drauf gestossen weil im PbPortal halt einer was dazu geschrieben hat der wohl auch recht häufig auf den PB-Big-Games vertreten ist die in Veckringen stattfinden.

Was mir jetzt überhaupt im nachhinein erst aufgefallen ist, in dem ganzen Artikel ist die Rede ausschliesslich und vor allem explizit von Paintball-Markieren.



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Michigan
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New PostErstellt: 19.05.08, 22:14  Betreff:  Re: Gesetzesänderung in Frankreich  drucken  weiterempfehlen

Das heißt für uns,
Wir sind mit 0,5 bis 2 Joule Waffen frei raus.
Oder hab ich das falsch verstanden????
bin eben nur einfach gestrickt, bei mir reicht Meldeblock und Handgranate.
Schade das ich den Raketenwerfer zuhause lassen muß.mißt!!!!!!
Darf ich dort hin Sylvesterböller mitnehmen????
Hab noch ne kleine reserve.


MFG, Kiste nur öffnen wenn der Krieg ausbricht.



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