kurreshtar
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Erstellt: 16.03.11, 12:27 Betreff: Re: Gelatine und Moslems |
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6. Alkoholverbot Der Alkoholkonsum hat eine berauschende Wirkung und demzufolge schädliche Auswirkungen auf die Einzelperson, Familie und Gesellschaft. Das Verbot wurde von Gott endgültig in der Sure 5 Vers 90-91 festgelegt. Gründe dafür sind einleuchtend: Durch den Alkoholkonsum vernachlässigt der Gläubige u.a. seine religiöse Pflichten, das Gedenken an Gott und die Verrichtung des Pflichtgebets. Weil der Alkohol von Allah verboten wurde, soll ihn der Muslem in jeder Form vermeiden, auch nur in kleinen Mengen. Denn der Begriff "wenig" ist relativ. Für einen ist "wenig", wenn er nur ein Gläßchen in der Woche trinkt, für den anderen ist eine Flasche Wein am Abend "wenig". Eine kleine Menge Alkohol führt zu einer großen Menge, ein Glas zum anderen, bis man süchtig geworden ist. Aus diesem Grund ist die Haltung des Islam zum Alkoholverbot und dem Versperren aller Zugänge zum Alkoholtrinken eindeutig und unmißverständlich. Weil das Maß von jedem anders verstanden wird, ist das totale Verbot die beste Lösung. Der Prophet Mohammed (Friede und Segen auf ihm) sagte "Das, was in großer Menge berauscht, ist auch in kleiner Menge haram (verboten)"; überliefert von Ahmad, Abou Dawud und Tirmidhi. Im Zusamenhang mit Alkohol hat der Prophet (Friede sei mit ihm) zehn Arten von Leuten verflucht: "Allah hat den Khamr (Alkohol) verflucht, und den, der ihn herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den, der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft und den, für den er gekauft wird." (Authentische Überlieferungskette - sahih). 6. Ist die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente für Muslime erlaubt?
Prinzipiell ist die Einnahme von Alkohol und somit alkoholhaltiger Medikamente für Muslime nicht erlaubt. Hat man jedoch keine andere Wahl (alternative Medikamente ohne Alkohol), ist es erlaubt, da der Islam immer auf das Wohlergehen des Menschen abzielt.
Aber man kann auch eine Art Beichte ablegen und sein Tun bereuen: 20. Reue (arabisch: Tauba) im Islam – wie mache ich Reue für eine falsche Tat?
Vor allem Folgende Dinge sind hierbei zu tun: 1. Aufrichtige Verzeihungsbitten Gott gegenüber mit gegebenenfalls Wiedergutmachung des Schadens wenn Dritte in Mitleidenschaft gezogen wurden. 2. Ausdrückliche Absicht die Tat nicht zu wiederholen. Es wird häufig empfohlen dazu ein freiwilliges Gebet zu verrichten oder im freiwilligen Fasten Einkehr und Rückbesinnung auf Allahs Wohlgefallen zu finden. In einem Hadith heisst es: "Jeder Sohn Adams macht Fehler, und die besten aller Fehlermacher sind die Reumütigen" (Hadith hasan/gut u.a. überliefert von Tirmidhi) "(...) Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die sich (Ihm) reuevoll zuwenden und die sich reinigen." (Sura al-Baqara, Vers 222) In einem weiteren Hadith (sichere Überlieferung von Buchari, Muslim, Tirmidhi) heisst es: Abu Huraira berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: "Nachdem Allah die Schöpfung vollbracht hatte und ihr ihre Bestimmung gab, schrieb Er in seinem Buch nieder – und dies befindet sich bei Ihm auf dem Thron: 'Wahrlich, Meine Barmherzigkeit überwiegt Meinen Zorn'"
Und hier dann noch mal zum eigentlichen Thema: 1. Sind Gelatine und Essig als Nahrungsmittel für Muslime erlaubt?
Yusuf al-Qaradhawi und andere Gelehrten unserer Zeit haben auf einem Kongress; vor einigen Jahren zur Gelatine festgestellt: Gelatine gehört zu den Dingen, die - sofern sie aus dem Knochenmark des Schweins erzeugt wird - in ihrem Ursprung verboten, jedoch durch die chemische Umwandlung und neue molekulare Zusammensetzung zu Erlaubtem werden. Weitere Beispiele: Das unreine Abwasser von den Kanalisationen wird durch Kläranlagen gesäubert und ist dann erlaubt einzunehmen. Hierbei sprechen die Gelehrten von Tahuiil (Umwandlung). Allerdings gibt es hierzu auch andere Meinungen. Einige Gelehrte meinen, dass Gelatine nicht erlaubt ist. Unserer Meinung nach kommt die Unstimmigkeit der Gelehrten im Punkt Gelatine aus folgender Überlegung: Während beispielsweise das Alkoholverbot auf die berauschende Wirkung des Alkohols zurückzuführen ist, die ja beim Essig nicht mehr vorhanden ist, ist beim Schweinefleisch nicht klar, was seine Unreinheit ausmacht. Daher weiß man auch nicht, ob diese unreinen Elemente bei der Umwandlung von Schweinefleisch zu Gelatine vernichtet werden.
Quelle: http://islam.de/1640.php
PS. Mich würde Nanis Meinung zu dieser Seite interessieren, auf den ersten BLick fine ich gerade die FAQ sehr informativ und interessant.
____________________ Wenn Du im Leben eine Garantie haben willst, kauf' Dir einen Toaster. (Clint Eastwood)
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