Hier mal ein informativer Bericht darüber, wann es sein kann, das der gesicherte Lebensunterhalt im Falle eines Ehegattennachzuges zugrunde gelegt wird.
Nach dem Gesetzentwurf kann der Ehegattennachzug zu Deutschen unter besonders gelagerten Umständen von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden. Es handelt sich um seltenste Ausnahmefälle, die durch einen Mißbrauchshintergrund geprägt sind. Dieser Mißbrauchhintergrund muß von der Behörde bewiesen werden. Die Gesetzesfassung ("soll in der Regel"
ist bewußt so streng gefaßt, daß nur in den seltensten Fällen ein Ehegattennachzug versagt werden kann.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--p477.html#frage
63408
Und dies steht in der Gesetzesbegründung:
Zitat:
Der Ehegattennachzug zu Deutschen soll laut Gesetzesbegründung nur bei Vorliegen besonderer Umstände von der Sicherung des Lebensunterhaltes abhängig gemacht werden. Gemeint sind Doppelstaatler, Deutsche, die lange im Herkunftsland des Ehepartners gelebt haben, und Eingebürgerte
Quelle: http://www.info4alien.de