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Xorn
Aspirant
Beiträge: 75
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Erstellt: 11.02.05, 18:30 Betreff: Neulingsschutzgesetz
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Muss ein Spieler über 500 pkt. UND 100 strafpkt. haben oder nur eines von beiden, damit er angreifbar wird?
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LoA
Administrator
Beiträge: 838 Ort: Karlsruhe
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Erstellt: 11.02.05, 21:09 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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nur eines von beidem. sonst könne man ja einen der keine strafpunkte hat niemals angreifen, auch wenn er schon verdammt groß ist.
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Hartlman
Tribun
Beiträge: 184 Ort: Frechen
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Erstellt: 12.02.05, 16:21 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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wär ja auch ein bischen blöd
Erst denken dann Posten
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Xorn
Aspirant
Beiträge: 75
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Erstellt: 12.02.05, 16:24 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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Hat mich eben auch gewundert, weils so rüber kam, als müsste man beides haben. Ist doch kein Fehler mal auf nummer sicher zu gehen.
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WhiteCrusher
Tribun
Beiträge: 228 Ort: ****
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Erstellt: 23.02.05, 20:14 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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Mich würde mal interessieren was nun eigentlich mit den inaktiven ist zählen die auch unter dem Neulingsschutzgesetz wenn die mehr als 20 bis 30 Tage nicht on sind?
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Hartlman
Tribun
Beiträge: 184 Ort: Frechen
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Erstellt: 23.02.05, 20:23 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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Stimmt aber das müssten die executoren entscheiden!
Erst denken dann Posten
[editiert: 23.02.05, 20:24 von Hartlman]
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LoA
Administrator
Beiträge: 838 Ort: Karlsruhe
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Erstellt: 23.02.05, 21:29 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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da sie inaktiv sind können sie dich ja nicht anzeigen!! is doch logisch. mit denen kannst du machen was du willst.
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WhiteCrusher
Tribun
Beiträge: 228 Ort: ****
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Erstellt: 24.02.05, 06:04 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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DAs Problem is das nirgens steht das mich der Noob anzeigen muss wenn ich ihn angreife --> es könnte ja auch jeder andere Spieler machen oder hab ich da was übersehen?
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LoA
Administrator
Beiträge: 838 Ort: Karlsruhe
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Erstellt: 24.02.05, 13:10 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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sicher. aber kein anderer spieler kann die entsprechenden beweise vorlegen. du wirst also auf jeden fall freigesprochen.
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WhiteCrusher
Tribun
Beiträge: 228 Ort: ****
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Erstellt: 24.02.05, 13:34 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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zählt denn die Sensor überwachung nicht?
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LoA
Administrator
Beiträge: 838 Ort: Karlsruhe
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Erstellt: 24.02.05, 14:04 Betreff: Re: Neulingsschutzgesetz
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da gibts ja kein protokoll davon. außerdem kann ja nur der anklagen der auch einen schaden davon hatte. vielleicht will der ja garnicht klagen. ein anderer hat eigentlich nix zu melden. aber das wär auch was was man in ein gesetz fassen könnte (so von wegen nur der kann klagen der auch betroffen ist).
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