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siggi_siggi_siggi
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Beiträge: 645
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Erstellt: 26.03.07, 18:51 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden? |
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Hallo Technikus,
Die Schweiz (und damit auch Liechtenstein) haben ein Abkommen mit der EU getroffen, womit sich diese Staaten verpflichten Quellensteuer aus Zinserträgen von Bürgen mit Wohnsitz in der EU an den jeweiligen Wohnsitzstaat anonym abzuführen. Diese Quellensteuer kann auf folgende Weise vermieden werden:
- Einen Wohnsitz außerhalb der EU zu haben (natürlich ist insbesondere ein Wohnsitz in der Schweiz ok, aber Achtung Schweizer Residenten zahlen aufgrund nationaler Regelungen auch Quellensteuer, sogar eine höhere)
- Der schweizer Bank zu erlauben, die Höhe der Zinserträge an das Wohnsitzfinanzamt zu melden. (Dann versteuert man diese Erträge ja korrekt im Land des Wohnsitzes).
- Das Geld nicht als natürliche, sondern als juristische Person anlegen (z.B. über eine off-shore Firma, die in ihrem Sitzland steuerbefreit ist).
Im ersten Fall muss man wahrscheinlich die Zinserträge im Wohnsitzland außerhalb der EU versteuern, es sei denn in diesem Land sind Zinserträge steuerbefreit (ist z.B. an meinem Wohnsitz der Fall).
Der dritte Fall stellt (zumindest bei Wohnsitz in D) keine erlaubte Steuerumgehung, sondern eine Steuerhinterziehung da. Regelungen des Außernsteuergesetzes sorgen dafür, dass selbst thesaurierte Gewinne außerländischer Kapitalgesellschaften dem Steuerpflichtigen so zugerechnet werden, als seien sie ausgeschüttet worden.
Zahlt man die Quellensteuer in der Schweiz, so hinterzieht man i.a. trotzdem Steuern, denn oft ist die zu entrichtende Steuer höher als die Quellensteuer.
Die Schweiz selbst hat das Schengenerabkommen unterzeichnet, ist aber kein EU Land. Liechtenstein ist Mitglied des europäischen Wirtschaftsraumes, aber ebenfalls kein EU Land.
Gruß Siggi
[editiert: 26.03.07, 18:53 von siggi_siggi_siggi]
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