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ahumbe01
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Beiträge: 1
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Erstellt: 26.01.08, 06:37 Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland |
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Zitat:
Da diese Frage immer wieder mal in den verschiedenen Länderforen auftaucht, gibt es hier Informationen von öffentlicher Stelle (Bundesverwaltungsamt - BVA) über das Prozedere:
BUNDESVERWALTUNGSAMT Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes - StAG -)
Wer kann einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen?
Den Antrag können deutsche Staatsangehörige stellen, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben und dabei die deutsche behalten möchten.
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Beibehaltungsverfahren erfüllt sein?
Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung. Eine positive Entscheidung ist möglich, wenn Sie nachvollziehbare Gründe darlegen, aus denen sich ergibt, dass der angestrebte Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit in Ihrer konkreten Situation für Sie von Vorteil ist und Sie fortbestehende Bindungen an Deutschland haben, die das Nebeneinander zweier Staatsangehörigkeiten erst rechtfertigen und das andere Staatsangehörigkeitrecht die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.
Was muss ich tun, wenn ich einen Beibehaltungsantrag stellen möchte?
Wenn Sie dauerhaft im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung, die für Ihren Wohnort zuständig ist (Deutsche Botschaft oder Deutsches Generalkonsulat). Die Auslandsvertretung nimmt zu Ihrem Antrag schriftlich Stellung und leitet die Unterlagen dann an das Bundesverwaltungsamt weiter. Das Bundesverwaltungsamt ist nur für die Antragsteller zuständig, die ihren dauernden Aufenthalt im Ausland haben. Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt im Inland haben, wenden sich an die für ihren Wohnort zuständige innerdeutsche Staatsangehörigkeitsbehörde.
Folgende Unterlagen und Angaben sind erforderlich:
- Ausgefüllter Antrag: Erhältlich bei der Auslandsvertretung. Sie können den Antrag auch formlos stellen. Bitte geben Sie neben Ihren Personalien auch Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre e-mail-Anschrift und/oder Ihre Fax-Nummer an.
- Unterlagen zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit: beglaubigte Kopien
- Ihres gültigen deutschen Reisepasses - Ihrer Aufenthaltsberechtigung im anderen Staat (z.B. Alien Registration Card, Green Card)
- Darlegung der fortbestehenden Bindungen an Deutschland: Angaben auf gesondertem Blatt über
- Ihre deutschen Sprachkenntnisse - Ihre Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland (Name und Anschrift der Verwandten, Art und Umfang der Kontakte) - berufliche, geschäftliche und sonstige Beziehungen zu Deutschland (ggf. Unterlagen beifügen)
- Darlegung der Gründe für den angestrebten Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit (entfällt bei Annahme der Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union): Angaben auf gesondertem Blatt z.B. über konkrete Erleichterungen / Vergünstigungen oder die Vermeidung / Beseitigung konkreter Nachteile
- im Erbrecht oder im Steuerrecht - bei der Gewährung von Sozialleistungen - in der Ausbildung oder bei der Berufsausübung - für Wissenschaftler, die in Forschung und Lehre tätig sind - bei geschäftlichen Beziehungen (z.B. bei Aufträgen der öffentlichen Hand) - bei Erwerb von Immobilien - und anderes. Die Angaben sind durch entsprechende Unterlagen zu belegen.
- Anmerkungen: Diese Erläuterungen sind nicht abschließend. Bei der Entscheidung über den Antrag wird Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Angaben von Ihnen angefordert. Evtl. können Sie das Verfahren beschleunigen, wenn Sie außerdem weitere Unterlagen vorlegen, z.B.
- einen Staatsangehörigkeitsausweis oder Meldebescheinigungen, wenn die Staatsangehörigkeitsverhältnisse für Sie oder Ihre Eltern unklar sein könnten - Urkunden, aus denen sich Ihre Namensführung z.B. nach Heirat oder Scheidung ergibt - Urkunden über das Führen eines ausländischen Titels nach deutschem Recht.
Stellen Sie den Antrag auf Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit auf jeden Fall erst dann, wenn Sie die Beibehaltungsurkunde in Händen haben. Andernfalls können Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Einbürgerung in Ihrem Aufenthaltsstaat verlieren. Bewahren Sie die Beibehaltungsurkunde bitte auch dann noch auf, wenn Sie die andere Staatsangehörigkeit erworben haben. Sie dient später als Nachweis, dass Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig! Für die Ausstellung einer Beibehaltungsurkunde beträgt die Gebühr grundsätzlich 255,00 EUR. (Kinder gemeinsam mit den Eltern: grundsätzlich 51,00 EUR je Kind). Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, beträgt die Gebühr grundsätzlich 191,00 EUR.
Diese Information darf gerne durch persönliche Erfahrungen bei der Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft im Ausland ergänzt werden...!
Gruß,
Thomas
Life is short - live every day as if it were the last...! |
Vielleicht hat ja jemand hier auf der Seite Erfahrung mit dem Erwerb der doppelten Staats-Buergerschaft - unter Beibehaltung der deutschen.
Hier ist meine spezielle Situation:
Ich lebe nun seit 9 Jahren in den USA und habe bereits seit mehreren Jahren meine Green Card. Mittlerweile bin ich auch berechtigt, die amerikanische Staats-Buergerschaft zu beantragen. Was auch durchaus kein Problem waere, wenn dies nicht den Verlust der deutschen Staats-Buergerschaft nach sich ziehen wuerde - was ich auf jeden Fall verhindern moechte. Nun gibt es da diese schoene Sonder-Genehmigung, die es einem ermoeglichen wuerde beide Staats-Buergerschaften zu behalten.
In meiner Situation waere es kein Problem, die Bindung zum alten Heimat-Land nachzuweisen, da meine gesamte Familie (Eltern, Bruder und andere Familien-Mitglieder) in Deutschland leben und meine Frau und ich sie regelmaessig - bis zu 2x im Jahr - besuchen.
Meine Frau ist uebrigens Amerikanerin - hier geboren und aufgewachsen und in 4. oder 5. Generation auch deutsch-staemmig.
Wir sind beide hin und hergerissen und am Ueberlegen ob wir nicht auch fuer mehrere Jahre nach Deutschland zurueckgehen sollten. Dann immer noch mit der Option, eines Tages auch wieder in die Staaten zurueckgehen zu koennen. Diese Option waere wesentlich einfacher zu realisieren mit der deutschen und amerikanischen Staats-Buergerschaft.
Nun zu meiner konkreten Frage: koennen potentielle Nachteile damit begruendet werden, dass eine Rueckkehr nach Deutschland erheblich erschwert waere ohne deutsche Staats-Buergerschaft? Muessen spezielle - z.B. berufliche - Gruende fuer eine Rueckkehr angefuehrt werden, die dann auch belegt werden muessen ?
Vielen Dank im voraus fuer Eure Beitraege.....
Arne
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