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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645
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Erstellt: 26.05.08, 11:28 Betreff: Re: Überweisung in Fremdwährung |
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Hallo Peter,
wenn es 20%, dann waren es 5% zu viel!
Aus dem DBA:
Zitat:
(3) Ungeachtet des Absatzes 1 darf bei Dividenden, die eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft an eine in Malaysia ansässige Person zahlt, die deutsche Steuer nicht übersteigen:
a) 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der Empfänger eine Gesellschaft (ausgenommen Personengesellschaften) ist, der unmittelbar mindestens 25 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft gehören;
b) 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden in Fällen, die nicht unter Buchstabe a fallen. |
Wer im übrigen mehr als 300'000DM Vermögen in D hat und in ein Land verzieht, in dem die Steuer bei 120'000DM Einkommen um mehr als ein Drittel niedriger als in D liegt, der unterliegt ggf. 10 Jahre lang nach Wegzug aus D der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht in D! Da Du in ein DBA Land verzogen bist, gelten für die Dich die günstigeren Bestimmungen des DBA, aber für Auswanderer z.B. nach Paraguay wird diese Bestimmung schnell zur Falle, wenn man uninformiert ist und das Geld einfach in D auf der Bank läßt bzw. Immobilien nicht verkauft.
Gruß Siggi
[editiert: 26.05.08, 11:44 von siggi_siggi_siggi]
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