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Bine
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Erstellt: 30.05.03, 20:58 Betreff: Re: Versicherung bei langen Auslandsaufenthalten |
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Hallo Josh,
ich bin durch Zufall in dieses Forum geschliddert, weil ich mich mit dem Gedanken in die USA zu gehen trage - aber das soll nicht das Thema sein.
Du fragst, ob Du Dich in DE arbeitslos melden kannst bei einem Auslandsaufenthalt von einem Jahr: Nein, das geht nicht. Wenn Du es dem Arbeitsamt mitteilst, dann gibt es für Dich weder Geld noch Krankenversicherung, noch sonst etwas, weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und nicht vermittelt werden kannst; behältst Du es für Dich droht Dir evtl. eine zeitliche Sperre oder gar komplette Streichung der Bezüge, wenn Du auf evtl. Vermittlungsangebote entweder gar nicht reagierst (weil nicht vor Ort, und Du Deine Post gar nicht erhältst), oder weil Du vielleicht telefonisch ein Angebot ablehnst (aus Gründen der Abwesenheit), denn damit verhinderst Du ebenfalls eine Vermittlung. Dir steht bei Arbeitslosigkeit eine (begründete und genehmigte) Abwesenheit von max. 3 Wochen zu, bezahlt quasi, bei längerer Dauer wirst Du ebenfalls gesperrt. Das ist leider der bürokratische Alltag.
Ich weiß, wovon ich spreche, weil ich genau das durchexerziert habe. Ich mußte mich für einen dreimonatigen Aufenthalt in den USA beim AA abmelden, und kann bei meiner Rückkehr einen Neuantrag auf Wiederaufnahme meiner Bezüge stellen ...
Zur Krankenversicherung: es gibt die Möglichkeit, die ich genutzt habe, sich über den ADAC für max. 2 Jahre Auslandsaufenthalt zu versichern, meines Wissens egal für welches Land. Du hast dann eine komplette medizinische Versorgung, incl. evtl. Rücktransport nach DE. Auf der Webseite oder über die einzelnen Filialen gibt es mehr Infos. Ich glaube auch, dass man dafür kein ADAC-Mitglied sein muß. Die Beiträge (im Voraus zu zahlen übrigens) richten sich nach der Dauer - so habe ich für drei Monate 90 EUR bezahlt, ich finde, das ist OK. Außerdem habe ich mich für diese Zeit bei meiner gestzlichen Krankenversicherung abgemeldet, was kein Problem war, da ich ja kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mehr habe, noch Bezüge über das AA erhalte. Also sind mir keine weiteren Kosten entstanden.
Ich hoffe, ich konnte Dir vielleicht ein bißchen weiterhelfen. Viel Glück.
Bine, z.Zt. in Kalifornien
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