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Josh
Gast
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Erstellt: 19.04.03, 17:12 Betreff: Versicherung bei langen Auslandsaufenthalten
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Hallo,
Ich fliege im Oktober nach OZ mit 1 Jahres Visum und beantrage von dort mein permanent resident. (Verwandte, skill assesment, assurer of support, IELTS...alles vorhanden). Meine Frage an euch:
Kann ich mich in Deutschland arbeitslos melden ohne Leistungen zu beziehen? (zwecks Krankenversicherung in Deutschland). Besteht eine Versicherungspflicht in Deutschland trotz Nichtaufenthalt? (meine nicht die Reiseversicherung)
für ein paar Infos wäre ich dankbar
thanx Josh
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Werner
Gast
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Erstellt: 19.04.03, 17:13 Betreff: Re: Versicherung bei langen Auslandsaufenthalten
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Hallo Josh
in Deutschland besteht Versicherungspflicht nur für Leute, die in Deutschland gegen Lohn oder Gehalt arbeiten. Nicht für Selbständige beispielsweise.
Keine Ahnung, ob Du Dich arbeitslos melden kannst, wenn Du nicht in Deutschland bist (musst Du natürlich nicht unbedingt erzählen). Insofern solltest Du auch möglichst lange warten, bevor Du Deinen Wohnsitz in Deutschland offiziell aufgibst (wenn überhaupt).
Wegen Krankenversicherung brächte Dir das allerdings überhaupt nichts, denn die zahlt nicht im Ausland, nur für Behandlung in Deutschland. Interessant wäre es allenfalls für die Rentenversicherung, wo Dir die Zeit der Arbeitslosigkeit eventuell angerechnet werden würde.
Werner
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Prosac
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Beiträge: 18
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Erstellt: 11.05.03, 10:01 Betreff: Re: Versicherung bei langen Auslandsaufenthalten
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Hallo Josh ,
zufällig bin ich auf eine Versicherungsseite gestossen die speziell für Leute ausgelegt ist die aus Deutschland kommen und im Ausland versichert sein wollen und zwar ohne die üblichen Probleme.
Ich kenne die Versicherung nicht und nehme Sie selbst nicht in Anspruch.Wenn wir verreisen ( teilweise 1 Jahr und länger ) versichern wir uns bei einer örtlichen Krankenversicherung.
Diese sind meist viel preisgünstiger und haben meist auch engl. sprechende Agenten irgendwo im Land. Aber du kannst dir diese Versicherung ja mal anschauen . hier ist der Link http://www.siam-info.de/german/kranken-versicherung.html.
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Bine
Gast
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Erstellt: 30.05.03, 20:58 Betreff: Re: Versicherung bei langen Auslandsaufenthalten
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Hallo Josh,
ich bin durch Zufall in dieses Forum geschliddert, weil ich mich mit dem Gedanken in die USA zu gehen trage - aber das soll nicht das Thema sein.
Du fragst, ob Du Dich in DE arbeitslos melden kannst bei einem Auslandsaufenthalt von einem Jahr: Nein, das geht nicht. Wenn Du es dem Arbeitsamt mitteilst, dann gibt es für Dich weder Geld noch Krankenversicherung, noch sonst etwas, weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und nicht vermittelt werden kannst; behältst Du es für Dich droht Dir evtl. eine zeitliche Sperre oder gar komplette Streichung der Bezüge, wenn Du auf evtl. Vermittlungsangebote entweder gar nicht reagierst (weil nicht vor Ort, und Du Deine Post gar nicht erhältst), oder weil Du vielleicht telefonisch ein Angebot ablehnst (aus Gründen der Abwesenheit), denn damit verhinderst Du ebenfalls eine Vermittlung. Dir steht bei Arbeitslosigkeit eine (begründete und genehmigte) Abwesenheit von max. 3 Wochen zu, bezahlt quasi, bei längerer Dauer wirst Du ebenfalls gesperrt. Das ist leider der bürokratische Alltag.
Ich weiß, wovon ich spreche, weil ich genau das durchexerziert habe. Ich mußte mich für einen dreimonatigen Aufenthalt in den USA beim AA abmelden, und kann bei meiner Rückkehr einen Neuantrag auf Wiederaufnahme meiner Bezüge stellen ...
Zur Krankenversicherung: es gibt die Möglichkeit, die ich genutzt habe, sich über den ADAC für max. 2 Jahre Auslandsaufenthalt zu versichern, meines Wissens egal für welches Land. Du hast dann eine komplette medizinische Versorgung, incl. evtl. Rücktransport nach DE. Auf der Webseite oder über die einzelnen Filialen gibt es mehr Infos. Ich glaube auch, dass man dafür kein ADAC-Mitglied sein muß. Die Beiträge (im Voraus zu zahlen übrigens) richten sich nach der Dauer - so habe ich für drei Monate 90 EUR bezahlt, ich finde, das ist OK. Außerdem habe ich mich für diese Zeit bei meiner gestzlichen Krankenversicherung abgemeldet, was kein Problem war, da ich ja kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mehr habe, noch Bezüge über das AA erhalte. Also sind mir keine weiteren Kosten entstanden.
Ich hoffe, ich konnte Dir vielleicht ein bißchen weiterhelfen. Viel Glück.
Bine, z.Zt. in Kalifornien
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