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wksamoa
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New PostErstellt: 28.11.05, 22:47     Betreff: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland

Das ist ein sehr schönes Beispiel.

Wie ich aus meinem eigenen Verfahren, hier in Samoa, weiß, geht es den deutschen Behörden wirklich um beide Aspekte, wenn sie die Entscheidung über die Beibehaltungsgenehmigung treffen. Und wenn man sich, oben im ersten Beitrag, den Gesetzestext anschaut, wird das auch sehr deutlich.

Man muss durch schriftliche Unterlagen belegen, dass man:

Ziffer 3 - fortdauernde Bindungen noch an Deutschland hat
und
Ziffer 4 - persönlich und selbst gravierende Vor- oder Nachteile zu erwarten hat, wenn man die fremde Staatsangehörigkeit annimmt

Erheblich höhere Studiengebühren sind da prächtig - wenn man selbst studieren will oder ein Kind hat, dem man die Ausbildung bezahlt. Wenn nicht, nützt einem das gar nichts als potentieller Nachteil. Und man muss auch glaubhaft machen können, dass man sich um einen der Jobs bewerben möchte und kann, für den die fremde Staatsangehörigkeit vorausgesetzt wird (und da dannn auch die Anzeige beilegen, in der das so steht).

So wurde mir das von dem ausgesprochen hilfreichen deutschen Botschaftsangehörigen in Neuseeland erklärt, als ich meinen Antrag vorbereitete. Und ich denke, dass dieser Punkt Vielen nicht klar ist, die einen solchen Antrag stellen.

Es müssen Vor- oder Nachteile sein, die den Antragsteller oder seine Familienangehörigen wirklich direkt persönlich betreffen. Und das muss schriftlich belegt sein. Wenn man so etwas hat, beispielsweise ein Ablehnungsschreiben auf eine Bewerbung mit der Aussage, man könne den Job leider nicht bekommen, weil man zwar ansonsten qualifiziert, aber nicht Staatsangehöriger sei, wirkt das ziemlich sofort, meinte mein botschaftlicher Ratgeber. So etwas sei sehr klar, eindeutig und überzeugend.

Allgemeine Hinweise auf mögliche Benachteilgungen reichen aber nicht, auch wenn sie belegbar sind. Man muss wirklich selbst betroffen sein. Und da wird es für manche Antragsteller möglicherweise schwierig - als Rentner kann man sich schlecht auf Benachteiligungen am Arbeitsmarkt berufen, nur als Beispiel.

Deshalb meine Empfehlung an Antragsteller, in welchem Land auch immer: macht es ganz persönlich. Je konkreter, desto besser. Und besorgt Euch jemanden, der das schriftlich auch bestätigt.

Ich selbst dürfte hier in Samoa selbst als Staatssekretär arbeiten oder Polizist werden. Aber ich darf keine Firma eröffnen und kein Land kaufen. Wie soll ich da jemals mein kleines Resort für deutsche Gäste aufmachen? Als Belege habe ich Schreiben deutscher Reiseveranstalter beigelegt, dass sie gerne ein "deutsches "Resort in Samoa im Katalog hätten, wenn es das endlich gäbe ... Und ein Schreiben des Leiters der Einwanderungsbehörde hier, dass ich das aber leider nicht eröffnen dürfte, so lange und weil ich kein Samoaner sei.

Werner



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