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Krankenversicherung

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Alexander
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Beiträge: 22


New PostErstellt: 21.03.04, 17:35  Betreff: Krankenversicherung  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

1.) Wenn ich meinen Zweitwohnsitz in DE behalte, die gesetzlichen Krankenkasse kündige, eine Privat-Auslandskrankenkasse abschließe und dann wieder nach einigen Jahren nach Deutschland zurück möchte.
KANN ich mir dann wieder eine gesetzliche Krankenakasse aussuchen oder wie komme ich in die gesetzliche KV wieder zurück ??????


Bin Zur Zeit leider arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld (seit Januar). Ich möchte für einige Jahre nach Spanien, um dort zu ARBEITEN. Ich werde meinen WOHNSITZ in DE auflöse und mich hier bei den Behörden abmelde (Arbeitsamt - Odnungsamt - Finanzamt) und in Spanien eine Residencia beantragen. Wenn ich später aber wieder nach deutschland zurück möchte - KANN ich mir dann wieder eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen oder wie komme ich in die gesetzliche KV wieder zurück ??????
Habe ich später noch Anspruch auf Arbeitslosengeld (falls ich dort keine Arbeit finden sollte) ???

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kerby
Besucher



New PostErstellt: 21.03.04, 18:16  Betreff: Gesetzliche Krankenversicherung in Spanien  drucken  weiterempfehlen

Hallo Alexander,

die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Wer diese Solidargemeinschaft für einige Jahre (Jahre seiner besten Gesundheit) verläßt, hat auch später Schwierigkeiten wieder von dieser Solidargemeinschaft anerkannt zu werden.

Gerade zu diesem Thema von vielen deutschen Auswanderern, die nach Mallorca ausgewandert waren - gab es darüber vor einigen Wochen einen großen Bericht.

Das macht ja von der Solidarität her auch Sinn, denn schön ist es nicht selber jahrelang nicht in die gesetzliche Krankenkasse einzuzahlen wenn man noch jung und gesund ist und dann später wenn es einem gesundheitlich schlechter gehen könnte wieder einzutreten, nur um dann Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Mit der gesetzlichen Krankenkasse ist das da natürlich auch wie mit einer gesetzlichen Rentenkasse - es geht um die Solidarität.

Ich weiß aber auch, dass die AOK auf Mallorca eine Niederlassung hat. Selbst die Telekom hat einen T-Punkt auf Mallorca. Da Mallorca (obwohl von vielen als 17tes Bundesland zu Deutschland gehörig angesehen wird), zu Spanien gehört und Spanien ein Land der Europäischen Union ist, gelten hier europäische Gesetze und Richtlinen, die im Europäischen Parlament verabschiedet werden.

Du solltest dich mal bei der AOK selber erkundigen, wie das mit dem Versichern ist, auch wenn du selber im Ausland lebst. Bestimmt gibt es da Möglichkeiten und Richtlinen, die dir nur die Berater der AOK sagen können. Du kannst dort ja auch freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden - soweit ich weiß geht das - aber erkundige dich noch mal bei der AOK Direkt.

Internet: www.aok.de

Ich glaube - dass die Krankenversichungen unanhängig vom Wohnsitz arbeiten zumal ja Deutschland auch zur Europäischen Union gehört. Den Zweitwohnsitz hier zu lassen bringt glaube ich wenig - es sei denn du kannst dir das finanziell leisten und hast einfach Lust dazu.

Wußtest du, dass du als Arbeitsloser das Recht dazu hast, dich für 3 Monate nach Spanien (allgemein in Länder der Europäischen Union) zu begeben, nur um dich dort auf Arbeitssuche zu begeben und während dieser 3 Monate Arbeitssuche "Vor Ort" (bedenke es geht nicht ums Arbeiten - sondern nur um die Arbeitssuche) du weiterhin dein Arbeitslosengeld beziehn darfst ? Wußtest du das ?
Wenn nicht erkundige dich deswegen noch mal bei deinem Arbeitsamtsberater "Vor Ort" hier in Deutschland. Die können dir dazu auch mehr sagen - oder wende dich an einen sogenannten Eures Berater.

Das Arbeitslosengeld kommt immer von dem Land, in dem du offiziell gemeldet bist - glaube ich zumindest. Deshalb ist es glaube ich auch besser, in Deutschland gemeldet zu sein, hier das Arbeitslosengeld zu bekommen - da das viel höher ist als das in Spanien - soweit ich weiß und einfach nur erst mal zur Arbeitssuche dich nach Spanien zu begeben. Näheres solltest du aber auch hier noch mal von den Fachberatern beim Arbeitsamt nachfragen. Auch hier gibt es diejenigen Spezialisten für Europa.

Im Zweifelsfall solltest du das Alles mit einem guten Rechtsanwalt für Sozialrecht besprechen und alles rechtlich dingfest machen.

Möchtest du in Spanien einfach nur leben und Geld ausgeben - weil du bereits genug Geld hast oder willst du in Spanien auch arbeiten und Geld verdienen ?

Wenn ja, könntest du dir vorstellen auch als selbständiger Vertriebspartner Wasserreiniger, Luftreiniger und Nahrungsergänzungen zu vertreiben ?

Wenn du auch diese Frage mit "JA" beantwortest, dann kann ich dir vielleicht helfen auch in Spanien Geld zu verdienen - wenn du Lust hast im Bereich Marketing und Vertrieb auf selbständiger Basis aktiv zu sein. Bei Interesse mail mir doch mal deswegen gesondert zurück, gerne erkläre ich dir dann alles Weitere.

Du und auch andere Interessenten, die das hier gelesen haben und Interesse an einer Zusammenarbeit haben, können mir gerne zumailen an:



Mit den besten Wünschen

Michael Körbächer

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desertbeast
Besucher

Ort: Marbella/Spanien


New PostErstellt: 21.03.04, 21:25  Betreff: Re: Krankenversicherung  drucken  weiterempfehlen

Hallo,
vorsichtig formuliert kann ich dazu nur sagen, dass die Aussage bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht stimmt.

Solidargemeinschaft hin oder her, in der Sekunde, in der ich als Arbeitnehmer wieder eine Tätigkeit aufnehme bin ich gesetzlich Krankenversichert. Das heißt ich kann mir die preiswerteste, oder eben die Krankenversicherung, die mir zusagt wählen. Das ist Fakt!

Gruß
Harald

einfach leben !
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wksamoa
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Ort: Apia Samoa


New PostErstellt: 21.03.04, 22:02  Betreff: Re: Krankenversicherung  drucken  weiterempfehlen

Richtig. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine PFLICHTversicherung. Sie MUSS jeden Arbeitnehmer aufnehmen, ebenso Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Das gilt auch schon bei Minijobs.

Du kannst Dir die gesetzliche Krankenkasse aussuchen; auf jeden Fall muss Dich die Krankenkasse sofort wieder aufnehmen, in der Du zuletzt versichert warst, vor Deinem Auslandsaufenthalt.

Krankenversicherung bei Rückkehr ist sicher das allerkleinste Problem - schwieriger wird es bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Da fehlen Dir dann Beitragszeiten.

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kerby
Besucher



New PostErstellt: 22.03.04, 12:15  Betreff: Weiteres zur Krankenversicherung  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

ich möchte dazu noch mal was schreiben, weil der Beitrag von mir kommt, in dem ich die gesetzliche Krankenversicherung mit der Soliadargemeinschaft in Verbdinung gebracht hatte.

Sollte ich mich da mit meinen Aussagen geirrt haben, bitte ich um Entschuldigung, und danke den Anderen für die Verbesserungen.

Generell kann ich dazu nur noch mal schreiben, dass es am sinnvolsten ist - um 101 % sicher zu sein - dass man sich deswegen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen doch einfach mal direkt erkudigt. Natürlich ist es schön sich hier im Forum austauschen zu können aber die Gesetzte und Regelungen werden doch in Deutschland täglich auf den Kopf gestellt und was heute noch galt - gilt Morgen schon nicht mehr - und da wissen doch die Institutionen am besten Bescheid - die es betrifft oder ?

Bei den Krankenversicherungen ist es ja sowieso so - dass man sich ja auch inzwischen Privat versichern kann und gar nicht gesetzlich versichern muss oder ? Wer dann halt nicht versichert ist bekommt auch keine Leistungen oder ?

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Zu den folgenden Aussagen möchte ich noch mal was schreiben:


"... in der Sekunde, in der ich als Arbeitnehmer wieder eine Tätigkeit aufnehme bin ich gesetzlich Krankenversichert."


Die Frage hier ist dann aber - wann denn die Sekunde kommt - in der ich wieder Arbeit aufnehme. Bei 5 Millionen Arbeitslosen und sehr wahrscheinlich einer ständig steigenden Zahl von Arbeitslosen ist es ja sehr schwer in Deutschland Arbeit zu finden. Wenn man Glück hat und einen Job dann wieder hat - okay - was aber ist wenn man aus dem Ausland zurückkommt und keinen Job hat, vorher nicht in Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat - also auch kein Geld mehr aus dieser Versicherung bekommen kann und auch die Sozialhilfe sehr schwer zu bekommen ist und man sich nicht einmal mehr die Krankenversicherung leisten kann ? Was ist dann ?


*****************************************************

"...Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine PFLICHTversicherung. Sie MUSS jeden Arbeitnehmer aufnehmen, ebenso Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Das gilt auch schon bei Minijobs."


Wie oben bereits beschrieben und was ist - wenn man sich nicht mal mehr diese PFLICHT leisten kann ?

Beste Grüße noch mal

Michael

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Alexander
* * *


Beiträge: 22


New PostErstellt: 22.03.04, 15:51  Betreff: Re: Krankenversicherung  drucken  weiterempfehlen

Vielen dank für die zahlreichen Antworten an Kerby, Desertbeast und Werner aus Samoa.

Es gibt zur Zeit in meinem Berufsfeld keine Aussicht auf Arbeit. Also werde ich alle Zelte in DE abbrechen (Wohnort abmelden) und mich nach Spanien begeben und meinen Wohnsitz / Residencia anmelden.

Ich habe brav 20 Jahre in alle Kassen eingezahlt. Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld / Sozialhilfe nach der RÜCKKEHR (ca. 5/6 Jahre später) ??? Oder sind alle Ansprüche auf Sozialleistungen dann nicht mehr gültig, da ich keine Beiträge in DE sondern dann zuletzt in Spanien eingezahlt habe (vorausgesetzt ich bekomme auch in Spanien ein Arbeitsplatz)????

Wenn ich Anspruch auf Arbeitslosengeld / Sozialhilfe hätte, dann wäre das Problem (gesetzliche Krankenkasse) geregelt !!!

PS: Eine Anwartschaft hat meine gesetzliche Krankenkasse abgelehnt bzw. es ist meiner KV unbekannt !!!!!!!

Der Vorschlag von Kerby ist auch sehr interessant. 3 Monate Arbeitslosengeld im Ausland. Aber wenn ich in der Zeit keinen Arbeitsplatz finde, muß ich zurück - meine ich gehört zu haben !!!?????
Was passiert, wenn ich nach den 3 Monaten in Spanien bleibe ???

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wksamoa
Besucher

Ort: Apia Samoa


New PostErstellt: 22.03.04, 21:13  Betreff: Re: Krankenversicherung  drucken  weiterempfehlen

Zwei Bemerkungen:

1. Privat versichern oder freiwillig versichern kannst oder musst Du Dich, wenn Du selbständig bist oder recht viel verdienst, Dein Einkommen ÜBER der sogenannten Pflichtgrenze liegt. Letzteres ist aber bei Dir wohl nicht der Fall und wenn, dann hättest Du ja auch Geld.

Problematisch ist es für die kleinen Selbständigen, die mit wenig Einkommen. Die müssen sehen, wie sie die hohen Beiträge beschaffen.

Als Bezieher von Arbeitslosengeld und/oder Sozialhilfe werden Deine Beiträge vom Arbeitsamt/Sozialamt bezahlt. Da musst Du selbst nicht extra Geld aufbringen (außer für die Zuzahlungen bei Arztbesuch und Medikamenten).

2. Jeder, der legal in Deutschland lebt, hat Anspruch auf Sozialhilfe, wenn er nicht ausreichend Einkommen hat, sich selbst zu versorgen. Da spielt es keine Rolle, dass Du vorher woanders gewesen bist und wie lange. Und als bezieher von Sozialhilfe bist Du automatisch auch krankenversichert.

Dieses Minimum an Sicherung wird sich wohl auch kaum ändern. Du musst aber damit rechnen, dass es sehr wenig ist, was Du bekommst, Dass Du JEDE Arbeit annehmen musst, um Dir selbst Einkommen zu schaffen.

Anwartschaften gibt es bei der Krankenversicherung nicht. Die werden aber auch nicht gebraucht, weil es eine Pflichtversicherung ist - Du also rein MUSST und die Dich nehmen MÜSSEN.

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