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nero
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Erstellt: 25.03.07, 01:37 Betreff: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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Hallo,
bin seit ueber 1 Jahr in Suedamerika am Reisen. In Deutschland habe ich meinen Wohnsitz auf die Wohnung meiner Eltern angemeldet. Habe jetzt ein Schreiben vom Buergeramt bekommen, dass ich meinen Wohnsitz abmelden muss, sonst wird er zwangsabgemeldet.
Ist das rechtens, kann ich nicht dagegen vorgehen?
Was gegen eine Abmeldung meines Wohnsitzes in Dtl. spricht, ist, dass ich in Deutschland noch Wertpapiere habe wo Steuer auf Dividendenausschuettung anfaellt, da ich einen Freibetrag von 7400 Euro habe, wuerde ich so die Steuer wiederbekommen, aber wenn der Wohnsitz abgemeldet wird, habe ich wohl auch keinen Freibetrag mehr und alles wird einbehalten.
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wksamoa
Ehemaliges Mitglied
Ort: Apia Samoa
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Erstellt: 25.03.07, 04:22 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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Das hat nichts mit Wollen zu tun. Einen Wohnsitz hast Du dort, wo Du wohnst. Und wenn Du ein Jahr weg bist, dann wohnst Du da nicht mehr - so sieht es das Gesetz und das macht ja auch irgendwie Sinn.
Wegen des Freibetrages würde ich einen Steuerberater fragen. Musst Du die Steuern zahlen, obwohl Du gar nicht mehr in Deutschland lebst? Eventuell gibt es dann auch weiter den Freibetrag. Ansonsten wirst Du es wohl hinnehmen müssen - Du bekommst ansonsten im Ausland ja auch keine Sozialhilfe oder andere Vorteile, die Inländer genießen.
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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645 Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine
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Erstellt: 25.03.07, 06:36 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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Die polizeiliche Meldung hat nichts mit dem steuerlichen Begriff eines Wohnsitzes zu tun!
Im steuerlichen Sinne hat derjenige einen Wohnsitz in D, der für Wohnzwecke geeignete Räume zur Nutzung bereit hält. Das kann auch das Zimmer bei den Eltern sein, entscheidend ist, dass man Verfügungsgewalt über die Räume hat und diese auch zumindest für einige Wochen im Jahr nutzt. Für das Zimmer bei den Eltern gibt es ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 3.5.1985, EFG 1985 S. 483, welches sogar die unbeschränkte Steuerpflicht verneint, wenn das Zimmer bei den Eltern für insgesamt weniger als 3 Monate im Jahr genutzt wird.
Ich persönlich habe noch ein Haus, welches ich für Wohnzwecke in D bereithalte. Hier reicht ein Aufenthalt von wenigen Wochen, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu begründen. (Diese ist in meinem Fall von Vorteil.) Mein Eindruck ist der, dass die Gerichte auch unterschiedliche Maßstäbe anlegen, je nachdem ob durch die unbeschränkte Steuerpflicht zusätzliche Einnahmen generiert werden oder nicht. Ein Boris Becker, da bin ich mir sicher, müsste sich keine 3 Monate bei den Eltern aufhalten, damit man versuchen würde seine Millioneneinkünfte zu besteuern.
Was es noch gibt: Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag. Dafür ist weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in D notwendig. Voraussetzung ist aber, dass min. 90% der Einkünfte dann der deutschen Besteuerung unterliegen würden.
Wenn kein Wohnsitz mehr besteht, dann gilt die beschränkte Steuerpflicht. Somit gibt es den Freibetrag nicht mehr und dadurch beträgt der Eingangssteuersatz ca. 25% (die Progression geht auch bis zum Spitzensteuersatz hoch).
Man muss aber vorsichtig sein, dass die unbeschränkte Steuerpflicht nicht zur Falle wird: Hierdurch können nämlich auch die Auslandseinkünfte besteuert werden. Das gilt insbesondere, wenn das Wohnsitzland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland hat.
Wenn man sich informiert, dann bitte nicht bei einem beliebigen Steuerberater, sondern einem mit dem Spezialgebiet "internationales Steuerrecht", sonst bekommt man höchst wahrscheinlich falsche Aussagen.
Abschließend eine dumme Frage: Gibt es keine Person des Vertrauens in D, welcher man das Depot übertragen kann und die ihren Freibetrag noch nicht ausschöpft?
Gruß Siggi
[editiert: 25.03.07, 06:44 von siggi_siggi_siggi]
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nero
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Beiträge: 10
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Erstellt: 26.03.07, 04:10 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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hallo,
erstmal vielen Dank fuer die Antworten. Wieviel Auswanderer haben denn ihren deutschen Wohnsitz noch und das seit einigen Jahren? Ich persoenlich denke ueber 50 %.
Also meine steuerberaterin brauche ich nicht zu fragen, die wusste nicht mal 100% alle Dinge bei meiner innerdeutschen Steuererklaerung, da musste ich selber nachforschen.
Ich habe Vertrauenspersonen in Dtl. (Familie) moechte mein Depot trotzdem nicht uebertragen, will keine anderen Personen in meine Dinge reinziehen, geht auch nicht gerade um wenig Geld.
Wie soll das ueberhaupt gehen wenn ich mich in Dtl. abmelde und im Ausland noch keinen Wohnsitz habe weil ich am Reisen bin?
Ich bin in Kolumbien, es gibt zw. Deutschland un Kolumbien kein Doppelbesteuerungseinkommen (bisher jedenfalls noch nicht).
Ich habe vor mich hier selbstaendig zu machen und die Steuersaetze in Kolumbien sind geringer als die in Deutschland, ist es dann fuer mich von Vorteil wenn ich mich von Deutschland abmelde und muss ich dann nur in Kolumbien versteuern? Zumal weiss doch sowieso niemand in Deutschland wenn ich hier in Kolumbien Geld verdiene, aber ich moechte trotzdem alles legal machen wenns geht.
[editiert: 26.03.07, 04:16 von nero]
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wksamoa
Ehemaliges Mitglied
Ort: Apia Samoa
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Erstellt: 26.03.07, 06:05 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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[quote:nero]... Wieviel Auswanderer haben denn ihren deutschen Wohnsitz noch und das seit einigen Jahren? Ich persoenlich denke ueber 50 %. [\quote]
Und sehr viele von denen sind längst zwangsabgemeldet und wissen es nur nicht ... Von den etwa 30 Deutschen, die ich hier in Samoa kenne, haben nur zwei noch einen deutschen Wohnsitz und die sind auch mindestens zwei Mal im Jahr dort.
[quote:nero]Wie soll das ueberhaupt gehen wenn ich mich in Dtl. abmelde und im Ausland noch keinen Wohnsitz habe weil ich am Reisen bin? [\quote]
Du brauchst keinen neuen Wohnsitz anzugeben, wenn Du Dich abmeldest. "Ausland" reicht da im Zweifelsfalle völlig aus.
Mal ganz abgesehen davon: wenn ich es richtig sehe, musst Du bei Wohnsitz im Ausland überhaupt keine Zinsabschlagsteuer mehr bezahlen. Und um die geht es hier ja wohl. Von daher wäre es möglicherweise ausgesprochen sinnvoll, den deutschen Wohnsitz aufzugeben.
Zitat: "Die Zinsabschlagsteuer gilt mit der Überschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (Gebietsansässige). Personen mit Wohnsitz im Ausland (Gebietsfremde) zahlen (Ausnahme bei Tafelgeschäften, die in Deutschland getätigt werden) keine Zinsabschlagsteuer." (Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/zinsabschlagsteuer/zinsabschlagsteuer.htm) Wissen sollte das eigentlich auch die Bank, bei der Du Dein Depot hast.
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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645 Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine
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Erstellt: 26.03.07, 10:43 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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Hallo Nero,
Zitat:
Ich habe vor mich hier selbstaendig zu machen und die Steuersaetze in Kolumbien sind geringer als die in Deutschland, ist es dann fuer mich von Vorteil wenn ich mich von Deutschland abmelde und muss ich dann nur in Kolumbien versteuern |
Also nochmal: Der Wohnsitz ist das steuerlich entscheidende, nicht die Meldung! Also sind diese ganzen Diskussionen über die Anmeldung in D überhaupt nicht relevant! Wenn Du in D keinen Wohnsitz (und keinen gewöhnlichen Aufenthalt) hast, dann zahlst Du in D nur noch Steuern für die Dinge, die aus deutschen Quellen stammen oder in D verwertet werden. Also: Völlig egal, wo man sich auf der Welt aufhält, für bestimmte Dinge behält D trotzdem das Besteuerungsrecht. Das regelt ganz genau der §49 EStG.
Die Zinsabschlagsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Diese musst Du zur Zeit zahlen, da Du keinen festen Wohnsitz im Ausland hast (eigentlich hast Du zur Zeit gar keinen Wohnsitz, wenn ich dies richtig verstehe). Selbst wenn Du aber einen Auslandswohnsitz hast, sind ggf. Zinsen trotzdem in D zu versteuern (s. EStG § 49, Abschnitt 5). Gerade wenn es sich nicht um wenig Geld handelt, würde ich mir überlegen, ob ich das Depot ins Ausland verlege und dann ggf. so umzuschichten, dass kleinerlei Steuern mehr anfallen. Hierfür bietet sich gerade FL mit seinem starken Bankgeheimnis an. (Achtung: Formal sind vielleicht dann die Zinserträge in Kolumbien zu versteuern, wenn Du dort einen Wohnsitz hast.) Aber: Solange Du keinen Wohnsitz außerhalb der EU hast, zahlst Du selbst in FL Quellensteuern. Du musst nachweisen, einen Wohnsitz außerhalb der EU zu haben!
Gruß Siggi
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technikus
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 839 Ort: Aachen (Germany)
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Erstellt: 26.03.07, 16:55 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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Hallo siggi,
außerhalb der EU ? Die Schweiz z.B. ? Sie ist kein EU-Mitglied gehört aber zum EU-Bereich. Weißt Du die Definition für die Schweiz ?
Gruß technikus
____________________ DIE MENSCHHEIT IST EIN IRRTUM
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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645 Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine
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Erstellt: 26.03.07, 18:51 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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Hallo Technikus,
Die Schweiz (und damit auch Liechtenstein) haben ein Abkommen mit der EU getroffen, womit sich diese Staaten verpflichten Quellensteuer aus Zinserträgen von Bürgen mit Wohnsitz in der EU an den jeweiligen Wohnsitzstaat anonym abzuführen. Diese Quellensteuer kann auf folgende Weise vermieden werden:
- Einen Wohnsitz außerhalb der EU zu haben (natürlich ist insbesondere ein Wohnsitz in der Schweiz ok, aber Achtung Schweizer Residenten zahlen aufgrund nationaler Regelungen auch Quellensteuer, sogar eine höhere)
- Der schweizer Bank zu erlauben, die Höhe der Zinserträge an das Wohnsitzfinanzamt zu melden. (Dann versteuert man diese Erträge ja korrekt im Land des Wohnsitzes).
- Das Geld nicht als natürliche, sondern als juristische Person anlegen (z.B. über eine off-shore Firma, die in ihrem Sitzland steuerbefreit ist).
Im ersten Fall muss man wahrscheinlich die Zinserträge im Wohnsitzland außerhalb der EU versteuern, es sei denn in diesem Land sind Zinserträge steuerbefreit (ist z.B. an meinem Wohnsitz der Fall).
Der dritte Fall stellt (zumindest bei Wohnsitz in D) keine erlaubte Steuerumgehung, sondern eine Steuerhinterziehung da. Regelungen des Außernsteuergesetzes sorgen dafür, dass selbst thesaurierte Gewinne außerländischer Kapitalgesellschaften dem Steuerpflichtigen so zugerechnet werden, als seien sie ausgeschüttet worden.
Zahlt man die Quellensteuer in der Schweiz, so hinterzieht man i.a. trotzdem Steuern, denn oft ist die zu entrichtende Steuer höher als die Quellensteuer.
Die Schweiz selbst hat das Schengenerabkommen unterzeichnet, ist aber kein EU Land. Liechtenstein ist Mitglied des europäischen Wirtschaftsraumes, aber ebenfalls kein EU Land.
Gruß Siggi
[editiert: 26.03.07, 18:53 von siggi_siggi_siggi]
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technikus
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 839 Ort: Aachen (Germany)
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Erstellt: 26.03.07, 20:29 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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Zitat: siggi_siggi_siggi
Regelungen des Außernsteuergesetzes sorgen dafür, dass selbst thesaurierte Gewinne außerländischer Kapitalgesellschaften dem Steuerpflichtigen so zugerechnet werden, als seien sie ausgeschüttet worden. |
Es ist einfach nicht zu glauben, was "die" sich so ausdenken um ans Geld zu kommen.
Danke für Deine kompetente Antwort. Bin über Dein Fachwissen immer wieder erstaunt od. hast Du diesbezügl. einen akademischen Grad ? Ansonsten, meine ich zu wissen, daß Du im Bereich Informatik zu Hause bist.
Gruß technikus
____________________ DIE MENSCHHEIT IST EIN IRRTUM
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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645 Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine
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Erstellt: 26.03.07, 21:39 Betreff: Re: MUSS ich meinen Wohnsitz abmelden?
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Hallo Technikus,
nein, habe professionell nichts mit Steuern zu tun (außer das ich sie zahle). Habe auch nie irgendeine Ausbildung in diesem Bereich gemacht. Aber der Leidensdruck hat mich zur Beschäftigung mit der Materie gezwungen.
Gruß Siggi
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