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Erstellt: 25.07.06, 12:25 Betreff: Kindergeld im Ausland
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Hallo!
Meine Frau und ich gehen nächstes Jahr mit unseren Sohn nach Argentinien.
Ich weiß, dass man deutsches Kindergeld bekommen kann, wenn man in Deutschland als einkommenssteuerpflichtig behandelt wird.
Daher versuche ich meinen jetzigen Chef zu überreden mich auf geringfügige Basis weiterzubeschäftigen. Die Zuarbeiten dazu kann ich ihn auch per mail oder per Telefon bringen.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Reicht die gringfügige Basis aus, um als einkommenssteuerpflichtig zu gelten?
Freue mich über Antworten....
Viele Grüße
Carsten
[editiert: 25.07.06, 12:47 von arnego2]
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