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Evi
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Beiträge: 91

New PostErstellt: 04.08.08, 21:04     Betreff: Re: Deutsche in Ungarn

Hallo Sandra,

Wenn ihr euren Hauptwohnsitz in Ungarn haben wollt, jedoch dein Mann in Österreich arbeitet und auch dort seine Sozialversicherung bezahlt, bekommt ihr vom ungarischen Staat kein Kindergeld. Es sei denn, ihr versichert euch hier privat und zahlt auch in Ungarn Sozialversicherung. Und da ihr nicht in Österreich gemeldet seid, sondern nur die Arbeitsstelle dort habt, bekommt ihr auch von Österreich kein Kindergeld. Aber Einkommenssteuerrechtlich genießt ihr alle Vorteile der Republik Österreich, aber habt keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen. Innerhalb der EU gilt die Regelung, dass Sozialleistungen nur für Menschen ausgezahlt, welche einen ständigen Wohnsitz in dem Land besitzen und auch in diesem Land versicherungspflichtig sind (d.h. mit Arbeitsverhältnis, Unternehmer usw.). Außerdem ist in Ungarn das Kindergeld an die Staatsbürgerschaft gebunden. Ausländische Bürger bekommen Kindergeld nur dann, wenn sie mindestens eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 18 Monaten amtlich nachweisen können. Seit dem 01.04.2007 wurden die Regelungen und Kontrollen verschäft, da man erkannt hatte, dass sehr viele Ausländer, die sehr guten Sozialleistungen, die sie in Ungarn unbegründet in Anspruch genommen haben, mißbraucht haben. Fazit: In Ungarn gibt es laut gesetzlicher Regelungen nur Sozialleistungen für Menschen, welche eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb des Landes haben.
Zur Aufenthaltserlaubnis: Grundsäzlich gilt: 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre befristet. Es gibt jedoch Ausnahmen: 1. Familienzusammenführung-mindestens zehn Jahre lang verheiratet mit einem ungarischen Staatsbürger, bzw. ungarischer Nationalität.
2. wenn man seine ungarische Herkunft amtlich nachweisen kann.
In allen anderen Fällen gilt die oben aufgeführte Regelung und diese ist gleichzusetzen mit der Duldung (wie in Deutschland), von den Sonderrechten und Sozialleistungen her auch so zu behandeln, wie ein Tourist, der länger als drei Monate im Land bleiben möchte. Dies gilt auch im Falle eines Hauskaufes, auch dadurch entstehen keine weiteren Rechte.

Bitte denkt jetzt nicht, dass wir klugscheißerisch daher reden, aber wir kennen diese Probleme. Mein Mann hat z.B. schon sehr viel in dieser Richtung übersetzt und kennt sich aus in der Materie, zudem ist er selbst Ungar.
Im Zweifelsfall würde ich euch noch raten, euch an das österreichische und ungarische Konsulat zu wenden.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

LG von Evi


[editiert: 04.08.08, 21:09 von Evi]
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