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yuii
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Erstellt: 17.04.09, 09:52 Betreff: Re: Welche Unternehmensform in Thailand |
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Hallo Carolin,
grundsätzlich gilt bei Euch das 51 % der Anteile einer Firma im Besitz thailändischer Personen sein muss. In den meisten Fällen wird eine Private Limited Company mit mehreren Anteilseigner von Ausländern gegründet, ähnlich einer deutschen GmbH. Dabei werden verschiedene Abkommen und Übertragungsverträge geschlossen. Als mögliche Rechtsformen gibt es die Nicht-eingetragene normale Partnerschaft (Unregistered Ordinary Partnership), die eingetragene normale Partnerschaft (Registered Ordinary Partnership) und die beschränkte Partnerschaft Limited Partnership). Bei diesen drei Partnerschaften sind namensgemäß mindestens zwei Personen notwendig.
Hier noch ein paar wenige Punkte zur Gründung:
.....Firmenname muss beim Partnerships und Companies Registration Office im Ministery of Commerce in Bangkok reserviert werden. Firmengründer müssen ein Memorandium of Association einreichen,Investitionsanteile müssen in der Hand der thailändischen Gründer liegen, Firmenzweck auf gesetzeskonform und Moral geprüft, Versammlung der Anteilseigner notwendig mit Festlegung aller Firmenrichtlinien, Übertragung der Geschäftstätigkeit in die Hände der Direktoren, Steuerregistrierung beim Finanzamt, Abhaltung einer ordentlichen Anteilseignerversammlung .
Ich denke eine Firmengründung ist eine gute Möglichkeit, um in Thailand arbeiten zu dürfen. Allerdings sollte man die Anteilseigner gut kennen (Familie, Freunde etc.) oder bezahlen.
Gruss
Yuii
Warme grüße aus LOS
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