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Oliver & Jill
Neuzugang
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Erstellt: 11.04.07, 04:16 Betreff: Beibehaltungsgenehmigung- Erfahrungen? |
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Moin aus Brisbane, hinter der o.g. Bezeichnung verbirgt sich ja wohl tatsaechlich die vage Moeglichkeit, bei Annahme der hiesigen Staatsangehoerigkeit, die deutsche nicht zu verlieren. Habe mich in die Formulare der deutschen Behoerden eingelesen, und eine (ueberraschend nette) Dame der deutschen Botschaft in Sydney versicherte mir, dass selbige tatsaechlich regelmaessig vergeben wird. Aufgrund meiner gesamten Familie, die sich nach wie vor in Deutschland aufhaelt, sehe ich wenig Probleme darin, meinen bleibenden Bezug dorthin zu zeigen. Nun soll aber weiterhin klar bewiesen werden, in welcher Weise ich denn aufgrund meiner deutschen Staatsangehoerigkeit hier so furchtbar benachteiligt bin. Die Erlangung des passiven Wahlrechts bspw. wird hierbei von vornherein ausgeschlossen. Es sollen bspw. Briefe potentieller Arbeitgeber gezeigt werden, die einem die Anstellung aufgrund der Staatsangehoerigkeit verweigern. Also ernsthaft, so etwas wuerde hier ja der Konkursanmeldung gleichkommen, da eine solche Praxis voellig illegal waere. Die anderen genannten Gruende halte ich auch im Falle Australiens fuer unanwendbar. Nun stellt sich mir die Frage, inwiefern all diese Antraege gestaltet sind, die bei der Botschaft eintreffen, so dass sie erfolgversprechend sind (immerhin werden knapp 200 der rund 250 faelligen Euros auch bei Ablehnung des Antrages faellig)? Ganz gehoerig nervt mich bspw. die Tatsache, dass ich nach Ablauf meiner 'Eingewoehnungsphase' in die permanent residency (ich weiss nicht, wie ich es anders bezeichnen soll) zwar fristlos in Australien verbleiben darf, jedoch fuer jeden Auslandsaufenthalt ein 'resident return visa' beantragen (und bezahlen!) muss (eine klare Motivation von Seiten der australischen Behoerden, die hiesige Staatsangehoerigkeit anzunehmen). Waere dies ggf. ein Grund, die deutschen Behoerden zu motivieren, mich mit dieser legendaeren Beibehaltungsgenehmigung auszustatten? Jedwede Hilfe in dieser Hinsicht wird dankend angenommen, wenn es mir denn (vergebliche) EUR 200 und "...bis zu 12 Monaten Wartezeit" erspart.
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