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Oliver & Jill
Neuzugang
Beiträge: 2
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Erstellt: 11.04.07, 04:16 Betreff: Beibehaltungsgenehmigung- Erfahrungen?
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Moin aus Brisbane, hinter der o.g. Bezeichnung verbirgt sich ja wohl tatsaechlich die vage Moeglichkeit, bei Annahme der hiesigen Staatsangehoerigkeit, die deutsche nicht zu verlieren. Habe mich in die Formulare der deutschen Behoerden eingelesen, und eine (ueberraschend nette) Dame der deutschen Botschaft in Sydney versicherte mir, dass selbige tatsaechlich regelmaessig vergeben wird. Aufgrund meiner gesamten Familie, die sich nach wie vor in Deutschland aufhaelt, sehe ich wenig Probleme darin, meinen bleibenden Bezug dorthin zu zeigen. Nun soll aber weiterhin klar bewiesen werden, in welcher Weise ich denn aufgrund meiner deutschen Staatsangehoerigkeit hier so furchtbar benachteiligt bin. Die Erlangung des passiven Wahlrechts bspw. wird hierbei von vornherein ausgeschlossen. Es sollen bspw. Briefe potentieller Arbeitgeber gezeigt werden, die einem die Anstellung aufgrund der Staatsangehoerigkeit verweigern. Also ernsthaft, so etwas wuerde hier ja der Konkursanmeldung gleichkommen, da eine solche Praxis voellig illegal waere. Die anderen genannten Gruende halte ich auch im Falle Australiens fuer unanwendbar. Nun stellt sich mir die Frage, inwiefern all diese Antraege gestaltet sind, die bei der Botschaft eintreffen, so dass sie erfolgversprechend sind (immerhin werden knapp 200 der rund 250 faelligen Euros auch bei Ablehnung des Antrages faellig)? Ganz gehoerig nervt mich bspw. die Tatsache, dass ich nach Ablauf meiner 'Eingewoehnungsphase' in die permanent residency (ich weiss nicht, wie ich es anders bezeichnen soll) zwar fristlos in Australien verbleiben darf, jedoch fuer jeden Auslandsaufenthalt ein 'resident return visa' beantragen (und bezahlen!) muss (eine klare Motivation von Seiten der australischen Behoerden, die hiesige Staatsangehoerigkeit anzunehmen). Waere dies ggf. ein Grund, die deutschen Behoerden zu motivieren, mich mit dieser legendaeren Beibehaltungsgenehmigung auszustatten? Jedwede Hilfe in dieser Hinsicht wird dankend angenommen, wenn es mir denn (vergebliche) EUR 200 und "...bis zu 12 Monaten Wartezeit" erspart.
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wksamoa
Ehemaliges Mitglied
Ort: Apia Samoa
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Erstellt: 11.04.07, 06:06 Betreff: Re: Beibehaltungsgenehmigung- Erfahrungen?
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So weit ich weiß, wirst Du ohne die australische Staatsangehörigkeit in der Tat von sehr vielen Arbeitgebern abgelehnt und dass ist in keiner Weise illegal, sondern sogar vorgeschrieben. Der gesamte öffentliche Dienst gehört dazu, auch Firmen, die bestimmte Arten von Regierungsaufträgen durchführen. In Deutschland kannst Du beispielsweise ja auch nicht Polizist, Berufssoldat etc werden, wenn Du kein Deutscher bist. Kommt natürlich darauf an, ob Dein berufliches Profil Dir diese möglichen Nachteile beschert.
Wenn Du glaubhaft begründen kannst, wirklich dauerhaft in Australien bleiben zu wollen, dürften auch immer wiederkehrende Kosten für die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis mit ein Grund sein.
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Oliver & Jill
Neuzugang
Beiträge: 2
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Erstellt: 11.04.07, 06:43 Betreff: Re: Beibehaltungsgenehmigung- Erfahrungen?
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Danke fuer die Antwort. Jo, mit den staatlichen Geschichten hast Du natuerlich recht; ich kann mir jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass all diese Antraege beim Konsulat in Sydney darauf abzielen, entweder der Polizei oder dem Militaer beizutreten. Fortdauernde Kosten der Aufenthaltsgenehmigung habe ich hier nicht- sofern ich permanent im Land bleibe. Wie erwaehnt entstehen jedoch Kosten, sofern ich langfristig beabsichtige, international zu reisen (ich glaube ich bekam fuenf Jahre freies internationales Reisen mit meiner residency inklusive)- was ich regelmaessig, wiederkehrend und langfristig (eben wegen meiner Bindung an Deutschland) vorhabe.
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Pebbie
User mit Silberstatus!!
Beiträge: 279 Ort: USA
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Erstellt: 14.04.07, 19:51 Betreff: Re: Beibehaltungsgenehmigung- Erfahrungen?
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Ich persoenlich denke das dieser Grund der wiederkehrenden Kosten ,nicht reicht um die Beibehaltung zu bekommen. Da ist der familiaere Hintergrund schon eher was.
Eigentlich kannst du es aber nicht mehr wie versuchen,was dabei rauskommt kann dir eigentlich keiner so genau sagen. Du weisst doch, beamte sind wankelmuetig und wenn denen dein Grund nicht gefaellt, dann war's das. Die erfahrungen von anderen leute geben auch keine Sicherheit, weil ....wankelmueteige Beamte.....mal so-mal so...hue oder hott
USA- Love it or leave it
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Lavinia
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Beiträge: 34
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Erstellt: 29.07.07, 14:48 Betreff: Re: Beibehaltungsgenehmigung- Erfahrungen?
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Schau mal unter
http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/
da kannst du sehen was andere für Begründungen anführen. Das man alle fünf jahre ein resident return visum beantragen muss ist sicherlich kein Grund.
Ein wichtiger Grund in Australien ist, wenn du Kinder hast, die studieren möchten (oder du selber studieren möchtest) du oder die Kinder keinen Anspruch auf ein Studiendarlehen haben.
Was die Kosten betrifft: Wir haben alle vierstellige Summen hingelegt um das Visum für Australien zu bekommen, auch im Falle einer Ablehnung, wie sie z.B. vielfach bei den skills assessments vorkomm, haben wir nichts zurückbekommen (was auch o.k. ist, denn der Antrag wurde ja auch bearbeitet, wahrscheinlich sogar mir mehr Aufwandals die "klaren" Fälle). Die Kosten für die BBG fallen meiner Meinung nach daneben kaum noch ins Gewicht und wenn überhaupt regen sie dazu an, sich entsprechend vorzubereiten.
Viele Erfolg!
Lavinia
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