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Lebenstraum
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 13.04.07, 13:58 Betreff: Re: Fragen |
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Servus:-)
Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen einen gülti-gen Reisepass. Bei einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten ist kein Visum erforderlich. Für längere Aufenthalte muss ein gebührenpflichtiges Visum beantragt werden.
Diesem Antrag (z.B. für Studienaufenthalte) muss neben dem Reisepass ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Immatrikulationsbescheinigung, der Zu-lassungsbescheid und ein Finanzierungsnachweis (auch eine diesbezügliche Bescheinigung der Eltern ist ausreichend) beigelegt werden.
Familien-Zusammenführung (family class) - Kanadische Staatsbürger und Einwohner mit unbegrenzter Aufenthaltserlaubnis dürfen die Ehefrau, Verlobte, Eltern, Großeltern, Kinder (einschließlich Adoptivkinder), unverheiratete Geschwister, Enkel, Neffen und Nichten nach Kanada bringen, müssen für diese jedoch als Bürge auftreten. Um als solchen anerkannt zu werden, muß das Einkommen des Bürgen ein staatlich festgelegtes Minimum überschreiten und die Verpflichtung der Bürgschaft auf mindestens 10 Jahre übernommen werden.
Facharbeiter – Diese werden nach einem Punktesystem bewertet, welches sich hauptsächlich auf die spezifische Ausbildung und Berufsgruppe bezieht. Im allgemeinen wird eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorausgesetzt.
Unternehmer – Sie müssen nachweisen können, dass sie die Absicht und Fähigkeit besitzen, ein Unternehmen in Kanada erfolgreich zu etablieren. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch Kauf, Neugründung oder Investition in einem bereits erfolgreichen kanadischen Betrieb.
Investoren – Neben Geschäftserfahrung muss auch ein Nettovermögen von mindestens CAN 800'000.- nachgewiesen werden. Das Vermögen muss durch geschäftliche Transaktionen erwirtschaftet worden sein und darf sich weder aus Erbschaften, Lotteriegewinnen, Geschenken oder Erträgen aus dunklen Geschäften zusammensetzen. Die Hälfte des Betrags muss in einen Einwanderungs-Investorenfond angelegt werden, von welchem Kredite an qualifizierte kanadische Unternehmen vergeben werden.
Selbstständige - Darunter fallen Handwerker und Farmer, aber auch Künstler und Artisten, die ebenso wie der 'Unternehmer' nachweisen müssen, dass sie die Absicht und Fähigkeit haben, sich in Kanada als Selbständige erfolgreich zu etablieren.
Arbeitserlaubnis - Das kanadische Einwanderungsgesetz schreibt vor, dass alle Personen (kanadische Staatsbürger und Personen mit unbegrenzter Auf-enthaltserlaubnis ausgenommen) über eine Arbeitserlaubnis verfügen müs-sen, ehe sie ein Arbeitsverhältnis antreten können. Der zukünftige Arbeitgeber muss daher beim örtlichen Arbeitsamt eine entsprechende Genehmigung einholen, um überhaupt eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können.
Ausländer brauchen grundsätzlich eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Beide werden zwar von den kanadischen Botschaften ausgestellt, allerdings ist es fast unmöglich, für Kanada eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die besten Chancen haben Software-Experten und ähnliche Sparten, wie Telekom-munikation, Programmierung etc. Ebenso zählen Krankenschwestern, Krankenpfleger, Köche und sonstiges qualifaiziertes Fachpersonal zu den gesuchten Berufen.
Deutschland: Kanadadische Botschaft Friedrichstraße 95 10117 Berlin Tel.: (030) 20 31 20 • Fax: (030) 20 31 21 11
angenehmen Tag noch!
~lache lebe liebe~
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