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farm123
Neuzugang
Beiträge: 1
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Erstellt: 28.04.05, 21:12 Betreff: Skilled Worker Dokumente |
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Hallo, teilweise sind diese Fragen ja schon im Forum aufgetaucht - aber vielleicht kann jemand trotzdem zusammenfassend antworten: mir ist nicht klar (und aus der englischen Seite werd ich auch nicht so recht schlau), welche Dokumente in welcher Form einzureichen sind für den Antrag in der Skilled Worker Kategorie:
* Abizeugnisse, Unidiplome, Promotionsbescheinigungen: sollten die alle als Übersetzung eines in der BRD beeidigten Übersetzers vorgelegt werden? Und müssen die anschließend noch eingestuft / bestätigt werden?
- Arbeitszeugnisse (hier werden ja formale Anforderungen definiert): gilt das gleiche wie oben, also auch beim Übersetzer erstellte Übersetzungen?
- Geburtsurkunden der Kinder ebenso?
- Das "polizeiliche Führungszeugnis" hingegen kann wohl (Spezialanforderung der kanadischen Botschaft in der BRD) im Original eingereicht werden?
Also mir geht es ganz konkret um die "Erscheinungsform", in der die verschiedenen Dokumente eingereicht werden sollen - vielen dank für jede Antwort :-)
Rainer
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