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Kasbek
Neuzugang
Beiträge: 4
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Erstellt: 15.06.06, 12:20 Betreff: Polizeiliches füruhngszeugnis
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Halo Leute.Ich und meine Frau wolen auch in neksten paar jahren nach Kanda gehen ,ich habe aber ein problem Polzeilichesfürungszeugnis.Der ist bei mir nicht so tadellos wie bei meiner Frau. Der letzter Eintrag ist älter als 6 jahre und ich weis das die Einträge werden gelöscht nach einer bestimter Zeit.Das bei Canadischen Behörden ein Polizeilichesfürungszeugnis vor gelegt werden muß das ist schon klar die frage ist nur wird da alles drin stehen auch da s was gelöscht wurde.Ich bin sehr dankbar für jeder Info
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Sveni
Top-User *****
Beiträge: 135
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Erstellt: 15.06.06, 13:01 Betreff: Re: Polizeiliches füruhngszeugnis
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Zitat: Aus Wikipedia
Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt.
Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (Ausnahmen gelten z.B. für Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe, erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen § 32(2)5 BZRG, sowie erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern die 2 Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtmG zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32(2)6 BZRG erfüllt sind - diese Aufzählung der Ausnahmen ist nicht abschließend). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. § 38(2) BZRG).
Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches, sog. privates Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder nicht.
Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll.
Diese Regelung gilt auch in anderen Fällen, in denen Antragsteller ein Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen müssen. Nachstehend der Wortlaut des § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG: „Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird.“ Dieselbe Regelung gilt für die Einsichtnahme in den Bundeszentralregisterauszug [§ 42 BZRG]
Führungszeugnisse (sowohl „private - Belegart N“, als auch „behördliche - Belegart 0“) werden beim örtlichen Einwohnermeldeamt beantragt, und dann per Post dem Empfänger zugestellt (beim „privaten“), bzw. an die Behörde die das Führungszeugnis verlangt (beim „behördlichen“), wobei vorherige Übersendung an das Amtsgericht möglich ist, wo der Betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeleitet wird.
Bestimmte Behörden (genannt in § 41 BZRG - z.B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) haben ein „unbeschränktes Auskunftsrecht“ aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim GBA anfordern, ohne dass der Betreffende davon Kenntnis erhält.
Ein Führungszeugnis ist kostenpflichtig (13 Euro). Die Anforderung des Bundeszentralregisterauszugs zur Einsichtnahme ist kostenlos. |
Vielleicht hilft Dir das ja weiter. Wie es im o.g. Text schon steht sind die Fristen für eine Löschung abhängig von der Straftat bzw. vom Urteil.
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Kasbek
Neuzugang
Beiträge: 4
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Erstellt: 15.06.06, 15:18 Betreff: Re: Polizeiliches füruhngszeugnis
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Danke Sveni das war aus fürlich genug,ich denke nach paar jahren vorbereitung wird da nichts mehr stehen, allerdinks habe ich noch eine Frage welche Art von Fürungszeugnisen verlangt CanadischeBehörde ?
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schoolar
Administrator
Beiträge: 1254 Ort: Durban (South Africa)
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Erstellt: 15.06.06, 15:35 Betreff: Re: Polizeiliches füruhngszeugnis
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Ich hab' mir neulich auch so ein Führungszeugnis bestellt und angegeben, daß es für eine Auswanderung sein soll - damit müßten die dort im Amt dann was anfangen können und Dir das passende zustellen.
Gruß,
Thomas
___________ Carpe diem...
_________ Carpe diem
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Sveni
Top-User *****
Beiträge: 135
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Erstellt: 20.06.06, 21:03 Betreff: Re: Polizeiliches füruhngszeugnis
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Zitat: schoolar
damit müßten die dort im Amt dann was anfangen können und Dir das passende zustellen. |
Mit den Behörden ist das so eine Sache. Ich habe mir in meiner Stadt auf dem Bürgeramt einen Reisepass bestellt...natürlich gegen Vorkasse. Das Foto war leider beschissen. Die haben aber nichts gesagt. (erstmal 26€ eingestrichen) Als ich den Pass abholen ging sagte mir die Tussi das ich mit dem Pass aber nicht fliegen könnte da das Bild nicht gut genug wäre und ich auf dem Flughafen Schwierigkeiten bekäme. (und das drei Tage vor dem Flug). Also neues Foto gemacht und einen vorläufigen Reisepass erstellen lassen (1 Jahr Gültigkeit) und natürlich noch mal bezahlen!!!
Sveni
[editiert: 21.06.06, 00:46 von Sveni]
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Easy
Neuzugang
Beiträge: 4
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Erstellt: 05.04.07, 08:13 Betreff: Re: Polizeiliches füruhngszeugnis
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Hi Leutz. Das "Private" Führungszeugnis kann man im Rathaus seiner Stadt beantragen, kostet 15€ und wird per Post zugestellt. Es ist lediglich ein DIN A4 Bogen mit Dienstsiegel und einer Unterschrift. In der Mitte sollte dann, vorzugsweise, nichts stehen, also kein Eintrag vorhanden sein. Das behördliche FZ gilt meines Wissens nach, nur in Deutschland und auch nur wenn man sich bei einer Behörde bewirbt wird es zu Rate gezogen.
Klick hier, für noch mehr Infos
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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645 Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine
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Erstellt: 05.04.07, 13:34 Betreff: Re: Polizeiliches füruhngszeugnis
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Wenn das Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll (z.B. zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis), so muss es in D legalisiert werden. Dies sollte man gleich bei der Beantragung angeben und auch das Land, wo es verwendet werden soll, denn die Legalisierungsvorschriften sind länderabhängig. Ohne Legalisierung ist das Führungszeugnis im Ausland nur ein nettes Blatt Papier, denn kein Behörde kann im anderen Staat ja prüfen, ob dieses selbst hergestellt oder ein offizielles Dokument ist.
Ich musste für meine Aufenthaltsgenehmigung hier ein deutsches und ein ukrainisches Führungszeugnis vorlegen. Wenn nur in einem der beiden nur ein Eintrag vorhanden gewesen wäre, dann hätte ich keine AE bekommen. Das deutsche Führungszeugnis musste beglaubigt werden, dann bei der ukrainischen Botschaft in Bonn legalisiert werden und dann von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und die Übersetzung wiederum notariell beglaubigt werden. Diese Aktion hatte ich auch für Geburts- und Heiratsurkunde durchzuführen. (Bei der Heiratsurkunde war es noch komplizierter, da wir in Dänemarkt geheiratet hatten: Gemeinde in Dänemark, Innenministerium in Dänemark, Außenministerium in Dänemark, ukrainische Botschaft in Kopenhagen, übersetzen, geglaubigen der Übersetzung.) Wenn das Zielland die Apostille akzeptiert, dann vereinfacht dies den Papierkrieg.
Gruß Siggi
[editiert: 05.04.07, 13:41 von siggi_siggi_siggi]
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perojq
Neuzugang
Beiträge: 3
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Erstellt: 25.05.09, 18:49 Betreff: Re: Polizeiliches füruhngszeugnis
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Zitat: siggi_siggi_siggi
Wenn nur in einem der beiden nur ein Eintrag vorhanden gewesen wäre, dann hätte ich keine AE bekommen. |
das hingegen bezweifle ich sehr stark. ich bin selber sogar in die USA gegangen vor einigen jahren (NACH 9/11!!) und hatte 2 eintraege, einen wegen drohung und einen anderen wegen rufschaedigung. man hat mir zwar gesagt ich solle artig sein aber mir wurde einlass gewaehrt.
ausgesperrt wirst du mir bei schweren kapitalverbrechen wie z.b. Raub, vergewaltigung, mord, schwerer diebstahl CLASS A etc.... aber nicht wegen kleineren vergehen.
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