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joergalberta
Neuzugang
Beiträge: 1
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Erstellt: 15.05.10, 20:50 Betreff: doppelte Staatsbuergerschasft
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Ich bin Deutscher und lebe in Canada. Ich will in die canadische Lokalpolitik einsteigen und will deshalb die doppelte Staatsbuergerschaft. Irgendwie ignorieren die deutschen Behoerden das. Welche Begruendungen fuer den Erwerb der 2. Staatsbuergerschaft (speziell fuer Canada) gibt es, das die deutschen Behoerden akzeptieren? Sie akzeptieren, meine Begruendungen weshalb ich die deutsche behalten will, aber es fehlen Darlegungen , weshalb ich die Canadische will.
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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645 Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine
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Erstellt: 15.05.10, 21:24 Betreff: Re: doppelte Staatsbuergerschasft
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Das verstehe ich jetzt nicht. Kannst Du ohne kanadische Staatsbürgerschaft Lokal-Politiker werden? Wenn nein, dann hast Du doch Deinen Grund.
Gruß Siggi
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Anna_kl
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 760 Ort: Namibia
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Erstellt: 15.05.10, 22:57 Betreff: Re: doppelte Staatsbuergerschasft
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Ja, scheint mir auch so. Aber muß man tatsächlich den deutschen Behörden einen Grund liefern, warum man die kanadische Staatsbürgeschaft will? Ich hätte gedacht, daß man das den kanadischen Behörden begründen muß, die vergeben ja die Staatsbürgerschaft, nicht die deutschen.
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siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645 Ort: Autonome Republik Krim/Ukraine
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Erstellt: 15.05.10, 23:42 Betreff: Re: doppelte Staatsbuergerschasft
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Für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit muss man
- Die Verbundenheit zu Deutschland
- Das Interesse an der Annahme der ausländischen Staatsbürgerschaft (z.B. Diskriminierung beim Erwerb von Eigentum in der Wahlheimat als Ausländer)
begründen/nachweisen.
Gruß Siggi
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Anna_kl
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 760 Ort: Namibia
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Erstellt: 16.05.10, 08:56 Betreff: Re: doppelte Staatsbuergerschasft
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Aha, das wußte ich nicht. Ich dachte, man müßte nur die Verbundenheit zu Deutschland nachweisen (wobei ich schon das komisch finde. Wenn ich in Deutschland geboren und aufgewachsen bin, sollte das doch reichen). Daß man überhaupt irgend etwas für eine Doppelstaatsbürgerschaft nachweisen muß, kommt mir schon komisch vor. Eigentlich sollte es doch reichen, wenn man die neue Staatsbürgerschaft beantragt und die deutschen Behörden benachrichtigt werden, daß man jetzt einen zweiten, dritten, vierten oder fünften Paß aus einem anderen Land hat.
Typischer Behördenmief wieder.
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