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Bürgerinitiative Politik21
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Autor |
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Harald Müller
Administrator
Beiträge: 30 Ort: Landshut
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Erstellt: 05.04.16, 09:17 Betreff: Gewaltenteilung
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Das Thema Gewaltenteilung wird derzeit in Deutschland fast überhaupt nicht diskutiert. Der Generalbundesanwalt und die nachgeordneten Bundesanwälte sowie die Generalstaatsanwälte der Länder sind weisungsabhängige politische Beamte und werden nicht vom Volk gewählt sondern vom Justizministerium „vorgeschlagen“ und vom Bundespräsidenten ernannt. Ebenso ist kein Richter, kein Staatsanwalt gewählt und alle lassen sich von der Regierung beeinflussen. Unsere Justiz muss unbedingt absolut weisungsunabhängig sein! Deutschland hat keine politisch unabhängige Justiz! Wir brauchen eine politisch unabhängige Selbstverwaltung der Justiz. Hierzu wäre eine Diskussion der Mitglieder interessant. Sollen wir dieses Ziel weiterhin verfolgen oder seid Ihr der Meinung, alles könne so bleiben, wie es ist?
Herzliche Grüße Harald Müller
[editiert: 06.04.16, 08:10 von Harald Müller]
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Hans-Joachim Krüger
Mitglied
Beiträge: 6 Ort: 85229 Markt Indersdorf
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Erstellt: 06.04.16, 19:10 Betreff: Re: Gewaltenteilung
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Lieber Harald, dieses Thema ist, denke ich, ein besonders beachtenswertes Thema! Nicht nur die Forderung der wahrhaftigen Gewaltenteilung, sondern auch die Prüfung, ob die Judikative in ihrem öffentlich sichtbaren Auftritt tatsächlich rechtlich handelt, bleibt für mich gegenwärtig und zukünftig eine Aufgabe, an der ich aktiv arbeiten werde.
Zu diesem Thema und auch zu den anderen Themen am Wochenende mehr vor mir.
Beste Grüße Hans-Joachim
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Harald Müller
Administrator
Beiträge: 30 Ort: Landshut
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Erstellt: 06.04.16, 22:20 Betreff: Re: Gewaltenteilung
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Es gab in der Vergangenheit jede Menge Beispiele von Einflussnahme der Politik auf die Justiz. Gerade wenn es um führende Politiker selbst geht, registrieren wir immer öfter, dass sich die Justiz sehr zurückhaltend verhält. Wir sollten uns eventuell das französische System zum Vorbild nehmen. Dort haben Staatsanwälte und Richter keinerlei Scheu, sich auch hohe Politiker vorzunehmen. Sie sind eben nicht weisungsgebunden und man kann ihnen auch nicht die Posten wegnehmen. Sie werden gewählt und nicht ernannt. Eine solche oder ähnliche Selbstverwaltung brauchen wir ganz dringend. Ich hoffe sehr, dass sich mehr Mitglieder dazu durchringen können, zu den einzelnen Themenkreise ihre Meinung zu schreiben und ihre Ideen einzubringen.
Herzliche Grüße Harald Müller
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Hans-Joachim Krüger
Mitglied
Beiträge: 6 Ort: 85229 Markt Indersdorf
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Erstellt: 09.04.16, 17:56 Betreff: Re: Gewaltenteilung
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Vorab stelle ich schon mal zwei beachtenswerte Themenbereiche zur Gewaltenteilung ins Forum:
Keine Koalitionsverträge mehr zur Sicherung einer absoluten Parlamentsmehrheit. Regierung und die sie tragenden Mehrheitsfraktionen bilden eine Handlungseinheit. Dadurch wird die Kontrollfunktion nur durch die Opposition ausgeübt. Die Kontrollfunktion ist daher stark eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben (aktuell: 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag).
Regierungsmitglieder haben keinen Sitz und keine Stimme mehr im Parlament. Die Gewaltenteilung wird in der Praxis entwertet, da die Spitzen der Exekutive, die Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre, ja selbst die Regierungschefs, in Deutschland regelmäßig auch Sitz und Stimme im Parlament haben, also quasi sich selbst kontrollieren müssten. Diese Doppelrolle erhöht zwar ihr Einkommen macht die Kontrolle der Regierung aber vollends zur Farce.
Weitere folgen noch.
Beste Grüße Hans-Joachim Krüger
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Hans-Joachim Krüger
Mitglied
Beiträge: 6 Ort: 85229 Markt Indersdorf
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Erstellt: 09.04.16, 18:34 Betreff: Re: Gewaltenteilung
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Ein weiteres Argument eine tatsächliche Gewaltenteilung einzufordern:
Staatsanwälte aller Ebenen sind vom Volk zu wählen. Dies kann mit den Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen verbunden werden. Auch werden sie nicht auf Lebenszeit gewählt sondern haben sich, z.B. alle 4 bis 6 Jahre, zur Wahl zu stellen. Der frühere Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier formuliert für politisch stromlinienförmige Staatsanwälte folgende Grundregeln: "Die Bestechung der oben interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten stört mich nicht, die Einflussnahme von oben irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar - nicht?" Quelle: Die Deutschlandakte, Hans Herbert von Arnim, 2008, C. Bertelsmann Verlag, München Diese Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft lässt sich heutzutage nicht mehr rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft ist keine Verwaltungsbehörde und kein politisches Instrument. Sie ist Teil der Justiz und ist auch einer Objektivität in ihren Ermittlungsverfahren verpflichtet. Somit sind auch Ermittlungsverfahren gegen sogenannte politische Promis und politische Funktionäre gewährleistet, wenn durch sie Straftaten begangen oder veranlasst werden.
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Harald Müller
Administrator
Beiträge: 30 Ort: Landshut
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Erstellt: 11.04.16, 17:35 Betreff: Re: Gewaltenteilung
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Lieber Hans-Joachim, vielen Dank für Deine Beiträge und Entschuldigung für die verzögerte Beantwortung. Zu Deinem von Samstag 17.56 Uhr ist zu bemerken, dass das Thema Koalitionsverträge und Parlamentsmehrheiten wohl nicht zum Thema Gewaltenteilung gehört und an anderer Stelle noch zu behandeln ist. Du schreibst u.a. „Die Gewaltenteilung wird in der Praxis entwertet, da die Spitzen der Exekutive, die Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre, ja selbst die Regierungschefs, in Deutschland regelmäßig auch Sitz und Stimme im Parlament haben…“. Nur zur Verdeutlichung: Die gesetzgebende Gewalt ist nicht die Exekutive, sondern die Legislative. Ich erwähne es nur, damit Irritationen vermieden werden. Deinem Beitrag von Samstag 18.34 Uhr kann ich nur zustimmen, ist es doch auch die Forderung der Bürgerinitiative, dass Richter und Staatsanwälte vom Volk auf Zeit gewählt werden müssen und sich einer Selbstverwaltung unterwerfen müssen.
Herzliche Grüße Harald Müller
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