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Autor Beitrag
Hans-Joachim Krüger

Mitglied

Beiträge: 6

New PostErstellt: 09.04.16, 18:34     Betreff: Re: Gewaltenteilung

Ein weiteres Argument eine tatsächliche Gewaltenteilung einzufordern:

Staatsanwälte aller Ebenen sind vom Volk zu wählen.
Dies kann mit den Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen verbunden
werden. Auch werden sie nicht auf Lebenszeit gewählt sondern haben sich, z.B.
alle 4 bis 6 Jahre, zur Wahl zu stellen.



Der frühere
Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier formuliert für politisch
stromlinienförmige Staatsanwälte folgende Grundregeln:



"Die Bestechung
der oben interessiert mich nicht,



die Weisung des
Vorgesetzten stört mich nicht,



die Einflussnahme
von oben irritiert mich nicht,



der Ladendiebstahl
ist strafbar - nicht?"



Quelle: Die
Deutschlandakte, Hans Herbert von Arnim, 2008, C. Bertelsmann Verlag, München



 Diese
Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft lässt sich heutzutage nicht mehr
rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft ist keine Verwaltungsbehörde und kein
politisches Instrument. Sie ist Teil der Justiz und ist auch einer Objektivität
in ihren Ermittlungsverfahren verpflichtet. Somit sind auch
Ermittlungsverfahren gegen sogenannte politische Promis und politische
Funktionäre gewährleistet, wenn durch sie Straftaten begangen oder veranlasst
werden. 



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